Mit Bezug auf die am vergangenen Freitag abgegebene Stellungnahme des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) fordern die BVMI-Vorstände das Ministerium noch einmal nachdrücklich auf, bei der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie den deutschen Sonderweg zu verlassen. Der Entwurf widerspricht dem Gedanken der europäischen Harmonisierung und führt zur Schwächung des Standortes Deutschland für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die vollständige Stellungnahme des BVMI ist auf der Website des BMJV veröffentlicht, zusammen mit allen anderen Einlassungen.
Frank Briegmann (CEO & President Central Europe Universal Music und Deutsche Grammophon): "Wenn man den aktuellen Referentenentwurf liest, könnte man glauben, es hätte die jahrelangen Diskussionen um ein zeitgemäßes Urheberrecht im Sinne der europäischen Künstlerinnen, Künstler und Kreativen gar nicht gegeben. Ebenso wenig wie die vom EU-Parlament verabschiedete Urheberrechtsrichtlinie; denn der deutsche Entwurf konterkariert in wesentlichen Punkten den mühsam erstrittenen Kompromiss und den Geist der EU-Vorgabe. So wird ein Fortschritt durch einen nationalen Alleingang ins Gegenteil verkehrt. Sollte der Entwurf in dieser Form umgesetzt werden, wird die Zukunft für Jahre zu Lasten der Kreativen zementiert.“
Bernd Dopp (Chairman & CEO Warner Music Central Europe): "Musik ist auf allen User-Generated-Content-Plattformen verfügbar und soll es bleiben! Es geht nicht um die Sperrung, sondern um die Monetarisierung von Inhalten: Wenn jemand Musik eines Anderen nutzen will, muss dieser anteilig an den Einnahmen beteiligt werden. Die geplanten Regelungen würden dazu führen, dass die Plattformen ohne Einzellizenzen arbeiten und Künstler und ihre Partner sich nicht mehr gegen unautorisierte Uploads wehren könnten.“
Patrick Mushatsi-Kareba (CEO Sony Music GSA): "Eine Plattform wie TikTok hat derzeit allein in der EU und den USA monatlich jeweils mehr als 100 Millionen Nutzer und basiert auf zum Teil 7 Sekunden Musikausschnitten. Das wirtschaftliche Potenzial, das für die Künstler und Firmen in Ausschnitten liegt, ist also erheblich. Der BMJV-Ansatz torpediert diesen Markt. Die potentiellen Einnahmen durch User Generated Content durch Musik belaufen sich allein im Jahr 2020 auf etwa 4 Milliarden Dollar.“
Konrad von Löhneysen (Geschäftsführer Embassy of Music) als Sprecher der außerordentlichen Mitglieder im Vorstand: "Fingerprinting ist längst gängige Praxis, es sorgt dafür, dass mir als Rechteinhaber angezeigt wird, wenn ein Dritter – also ein User – versucht, urheberrechtlich geschützten Content von uns auf eine Plattform wie z.B. YouTube hochzuladen. Dann kann ich über den Umgang damit entscheiden. Die zulässige Länge von Ausschnitten sollte dabei nicht der Gesetzgeber festlegen, vielmehr sollte dieser dafür sorgen, dass kreative Inhalte in ihrer Gesamtheit lizenziert werden, anstatt die EU-Richtlinie aufzuweichen.“
Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: "Wir müssen beim Thema der gesellschaftlich gewollten Verantwortung von Plattformen Klartext reden. Meinungsfreiheit ist ein wesentliches Grundrecht, ebenso die Kunstfreiheit. Bei der Ausübung dieser Rechte dürfen jedoch nicht die Rechte anderer so tiefgreifend beschnitten werden, wie es der aktuelle Entwurf vorhat. Das sich andeutende regulatorische Nirwana wird darüber hinaus negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das sich sehr schnell ausdifferenzierende digitale Angebot unserer Mitglieder haben.“
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