Das Europäische Parlament, die EU-Kommission und der Europäische Rat haben sich am Mittwochabend auf einen finalen Entwurf zur EU-Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt geeinigt. Damit die Richtlinie noch vor der Europawahl im Mai in Kraft treten kann, müssen die Mitgliedsstaaten und das Parlament den ausgehandelten Kompromiss bis voraussichtlich Mitte April final bestätigen.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: "Die Einigung des Trilogs auf einen finalen Entwurf ist ein überaus positives Ergebnis für die gesamte europäische Kultur- und Medienlandschaft. Die Regelungen sind keine Gefahr, sondern eine große Chance für die Digitalisierung, die von der Bereitstellung kreativer Inhalte lebt. Ohne den Schutz der Urheberrinnen und Urheber dieser Inhalte kann der Zugang zu kultureller Vielfalt sowie qualitativem und unabhängigem Journalismus im Netz nicht gesichert werden. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dafür zu sorgen, dass Kreative von ihrer Arbeit leben können. Der Deutsche Musikrat hofft auf einen raschen und erfolgreichen Abschluss durch das Europaparlament und den Europäischen Rat.“

Vor den aktuellen Trilog-Verhandlungen war in der vergangenen Woche zwischen den EU-Staaten eine Verständigung auf einen gemeinsamen Richtlinienentwurf erzielt worden. Strittig waren in den bisherigen Verhandlungen u.a. die Regelungen von Artikel 13, der Plattformen dazu verpflichten soll zu prüfen, ob das Hochladen der jeweiligen Inhalte gegen Urheberrechte verstößt. Der Einigung der Mitgliedsstaaten lag ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich zugrunde, der Ausnahmeregelungen für Artikel 13 formuliert. Dem finalen Richtlinienentwurf gingen mehrjährige Verhandlungen der beteiligten Akteure voraus.

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