Die europäische Urheberrechtsrichtlinie muss bis 07. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt sein. Das dahinter stehende, komplexe Verfahren ist nach einem öffentlichen Konsultationsprozess und der Zustimmung durch die Bundesregierung inzwischen auf der Zielgeraden angekommen: den Beratungen im Bundestag. In diesem Zusammenhang wird die Urheberrechtsrichtlinie am Montag, den 12. April 2021 vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz diskutiert. Diese Debatte bietet Gelegenheit, den vorliegenden Entwurf nochmals in kritischen Punkten zu präzisieren und zu modifizieren.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: "Der Deutsche Musikrat appelliert an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, in seiner Sitzung am kommenden Montag für die noch bestehenden Kritikpunkte an der Urheberrechtsrichtlinie angemessene Lösungen zu erarbeiten. Denn die anvisierten Bedingungen sind stellenweise für die Kreativschaffenden noch nicht fair austariert: Insbesondere die Geringfügigkeitsgrenze ist in dieser Form für Urheber/innen nicht hinnehmbar, und Streamingdienste müssen weitaus stärker verpflichtet werden, Daten an die Verwertungsgesellschaften zu übermitteln. Diese Unklarheiten und Defizite sollte in den letzten Zügen dieses insgesamt sehr konstruktiven und inhaltsbasierten Gesetzgebungsprozesses nun bereinigt werden, so dass die europäische Urheberrechtsrichtlinie für das Kunst- und Kulturleben in Deutschland ein echter Gewinn sein wird.“

Nach der öffentlichen Anhörung und Beratung im Rechtsausschuss und der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen werden. Stimmt der Bundesrat dem Gesetzesentwurf danach ebenfalls zu, wird das Gesetz abschließend vom Bundespräsidenten ausgefertigt.

Absätze

Mehr zum Thema

News