Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich in einer richtungsweisenden Abstimmung dafür ausgesprochen, die Rechte von Kreativschaffenden gegenüber Online-Plattformen zu stärken. Die Regelung ist Teil der anstehenden Reform des EU-Urheberrechts. Sie fördert den Abschluss von Lizenzvereinbarungen zwischen Online-Plattformen und Rechteinhabern, die Textdichtern, Komponisten und anderen Kreativen in Zukunft eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke ermöglichen sollen.

"Das Europäische Parlament signalisiert deutlich, dass Europa den Wertetransfer von den Kreativschaffenden hin zu den Plattformbetreibern nicht länger toleriert“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker. "Online-Plattformen müssen endlich ihrer Verantwortung für die Urheber gerecht werden, die sich aus ihrer zentralen Stellung im Markt ergibt.“

Der vorliegende EU-Richtlinienentwurf zielt im Kern darauf ab, den Abschluss von Lizenzvereinbarungen zwischen Online-Plattformen und Rechteinhabern zu fördern. Dazu Dr. Harald Heker: "In der Praxis führen Lizenzvereinbarungen dazu, dass die User mehr urheberrechtlich geschützte Werke legal auf die Plattformen hochladen können. Die Kreativschaffenden erhalten im Gegenzug eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke.“

Die bisherige Rechtslage ermöglicht es sogenannten "User Uploaded Content“-Plattformen wie YouTube, eine Vergütungspflicht für die genutzten Inhalte abzustreiten, indem sie sich als bloße Infrastrukturanbieter darstellen. Seit 2016 wird unter dem Stichwort Value Gap bzw. Transfer of Value über eine Reform des Urheberrechts diskutiert, das den Entwicklungen des digitalen Markts Rechnung trägt.

"Eine solche Regelung ist seit Jahren überfällig“, so der Aufsichtsratsvorsitzende der GEMA, Dr. Ralf Weigand. "Natürlich möchten wir als Musikschaffende, dass unsere Werke im Internet gehört werden. Wir halten es aber auch für eine Selbstverständlichkeit, dass wir an den immensen Erlösen beteiligt werden, die die Plattformbetreiber mit unserer Musik erzielen. Denn wie sähen wohl diese Erlöse ganz ohne Musik aus?“

Entgegen anderslautender Behauptungen sieht der Text des EU-Parlaments keine Pflicht zum Einsatz von "Upload-Filtern“ vor. Online-Plattformen sollen jedoch "geeignete und angemessene Maßnahmen“ ergreifen, um den Schutz der Werke zu gewährleisten, wenn keine Lizenzvereinba-rungen vorliegen. Die Richtlinie bleibt insofern sogar hinter den Pflichten zurück, die deutsche Gerichte Online-Diensten im Rahmen der Störerhaftung regelmäßig auferlegen.

Zuletzt hatten sich über 30.000 Kreativschaffende an der Petition Make the Internet Fair beteiligt. Gemeinsam appellieren sie darin an die EU-Institutionen, im Zuge der anstehenden Reform die Online-Plattformen in die Verantwortung zu nehmen und kreative Leistungen angemessen zu vergüten. Voraussichtlich Anfang Juli wird das EU-Parlament über den im Rechtsausschuss verabschiedeten Bericht abstimmen. Danach müssen sich EU-Parlament, Rat und Kommission im Rahmen der so-genannten Trilogverhandlungen auf einen finalen Text verständigen. Im Rat hatten sich die EU-Mitgliedstaaten bereits Ende Mai für rechtliche Klarstellungen hinsichtlich der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Online-Plattformen ausgesprochen.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 72.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Seit 2007 ist die GEMA mit einem Verbindungsbüro in Brüssel vertreten.

Weiterführende Links:

Petition der Kreativschaffenden: www.MakeInternetFair.eu
Themenseiten zur Reform des EU-Urheberrechts auf gema-politik.de
Position der EU-Mitgliedstaaten vom Mai 2018
Stellungnahme der Bundesregierung zu Artikel 13 der EU-Richtlinie zum Urheberrecht

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