„Die Musikschule der Zukunft und die Zukunft der Musikschule sind inklusiv“ ist der Tenor der Potsdamer Erklärung, die der Verband deutscher Musikschulen (VdM) auf seiner Hauptarbeitstagung am 16./17. Mai 2014 in Potsdam verabschiedet hat. Darin vertritt der Verband die Leitidee einer inklusiven Gesellschaft, wie sie seit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung von 2009 umzusetzen ist.
Der VdM versteht Inklusion dabei umfassend als generelle Haltung für die Musikschularbeit, die „eine Teilhabe aller Menschen durch diskriminierungsfreie Angebote und angemessene Vorkehrungen ermöglicht, weitgehende Selbstbestimmung jedes Einzelnen als Ziel anstrebt“, umfassend „Barrierefreiheit gewährleistet, die Individualität Aller achtet und Vielfalt und Heterogenität als Chancen erkennt und nutzt“. Das Ziel einer inklusiven Musikschule ist nach der Potsdamer Erklärung eine „Musikschule für alle“, die als Zielgruppen „Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Erwachsene und Senioren mit jeweils spezifischen Bedürfnissen“ bis hin zu Hochbegabten in den Blick nimmt, ebenso wie Kinder und Jugendliche, die angesichts von G8 und Ganztagsschule für die Angebote der öffentlichen Musikschulen weiterhin ansprechbar und erreichbar sein sollen.
In seiner Eröffnungsrede forderte der VdM-Bundesvorsitzende, Ulrich Rademacher, die Länder auf, die Musikschularbeit ausreichend zu fördern: „Jedem Kind, dem wir mit dem Anspruch auf Inklusion einen Zugang zur Musikschule geöffnet haben, sind wir eine anschließende qualitätvolle individuelle und gemeinschaftliche Förderung schuldig. Das können die Kommunen nicht allein schultern. Da sind die Länder mitgefragt. Immer wenn es heißt ‚Jedem Kind, immer, wenn wir über die allgemeinbildenden Schulen wirklich alle erreichen wollen. Musikschulen können auf besondere Weise durch die einende Kraft der Musik den Inklusionsprozess anstoßen und beispielgebend gestalten.“, erklärte der während der Tagung in seinem Amt bestätigte Bundesvorsitzende.
Der brandenburgische Ministerpräsidenten, Dietmar Woidke, betonte bei der Eröffnung der Hauptarbeitstagung seine Freude über die Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und sagte „Musik ist immer und für alle ein wunderschönes Gemeinschaftserlebnis“. Mit Blick auf das brandenburgische Musikschulgesetz unterstrich Woidke, dass die Förderung der Musikschulen als Investition für das Land Brandenburg „richtig und imminent wichtig“ sei, um die Qualität der Musikschulen zu sichern, „gerade vor dem Hintergrund, dass immer mehr Kinder und Jugendliche in die Musikschulen gehen wollen“.
Jann Jakobs, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, hielt in seinem Grußwort fest, dass die Musikschule zur Daseinsvorsorge gehöre und ein Aushängeschild für seine Stadt sei. Dabei stellte er fest: „Die Schulzeitverkürzung darf nicht zu Lasten der musischen Fächer gehen!“. Bei der Inklusion seien viele der vielfältigen Probleme unterschätzt worden. An sich sei nach seiner Einschätzung aber „ausreichend Geld im System vorhanden“, um Inklusion zu ermöglichen.
Die Potsdamer Erklärung ist veröffentlicht unter www.musikschulen.de/medien/doks/vdm/potsdammer_erklaerung.pdf
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