rbbKultur und die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergeben den Jazzpreis Berlin 2023 an Taiko Saitō. Der mit 15.000 Euro dotierte Preis wird am 3. Juli im Rahmen eines Konzertes im Studio 14 des rbb verliehen.
Die Vibraphonistin und Marimba-Spielerin Taiko Saitō lebt seit 1997 in Berlin. Nach einem Marimbaphon-Studium bei Kaiko Abe in Tokio lernte sie hier Jazzimprovisation an der Universität der Künste bei David Friedman. Solistisch, mit eigenem Duo und Trio sowie in mehreren größeren Ensembles konzertiert sie national und international in den verschiedenen Spielarten des Jazz. Ihr 2008 gegründetes Trio Kokotob verbindet in kammermusikalischer Weise den Klang von Klavier, Klarinette und Vibraphon bzw. Marimba. Werke der klassischen Musik von Sofia Gubaidulina und Keiko Abe gehören ebenso zu ihrem Repertoire wie eigene Kompositionen, die sie unter anderem für die Schaubühne Berlin schrieb.
Die Jury begründet die Auszeichnung: "Taiko Saitō wird nicht nur in der Berliner Jazzszene als 'Zauberin' bezeichnet. Sie versteht es, aus zarten Klängen eine ganze Welt aufblühen zu lassen. Ihr klassischer Hintergrund vereint sich mit japanischen Traditionen und einer inneren mystischen und energetischen Kraft. Sowohl als Bandleaderin als auch als Teamplayerin zeigt sie höchste Qualitäten. Ihre Kompositionen sind originell und substanziell, ihr Spiel lebt von großer Freiheit. Taiko Saitō hat mehrere Alben in verschiedenen Formationen veröffentlicht, sie tritt häufig in ganz unterschiedlicher Weise auf und ist eine international bekannte Lehrerin. Ihre Bedeutung für den Berliner Jazz ist unumstritten."
Im Rahmen eines Konzertes der Preisträgerin wird der Jazzpreis am 3. Juli um 20.00 Uhr im Studio 14 des rbb verliehen. Das Konzert wird live im Radio auf rbbKultur übertragen.
Die Jury war besetzt mit: Cymin Samawatie (Musikerin, Vorjahrespreisträgerin), Silke Eberhard (Saxofonistin), Manuela Krause (Journalistin), Heinrich Köbberling (Schlagzeuger), Dirk Hühner (rbb, Vorsitz) und Claudia Schurz (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, ohne Stimmrecht).