Die VG Musikedition hat die Vereinbarungen mit der katholischen und der evangelischen Kirche hinsichtlich der Einblendung von Liedern und Liedtexten im Rahmen von Gottesdiensten, die im Internet übertragen werden, ergänzt und verlängert. Bereits Mitte März hatte die VG Musikedition beiden Kirchen kurzfristig und ohne zusätzliche Vergütung die Möglichkeit eingeräumt, urheberrechtlich geschützte Liedtexte im Rahmen von live gestreamten Gottesdiensten sichtbar zu machen. Diese Regelung war zunächst bis zum 15. September befristet.

Von der neuen Regelung umfasst sind Einblendungen von Liedern und Liedtexten u.a. bei der Übertragung von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der zeitgleichen und nun auch zeitversetzten Übertragung.
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition dazu: "Mit der jetzt in Kraft getretenen Regelung haben katholische und evangelische Kirchengemeinden weiterhin und darüber hinaus in erweitertem Umfang die Möglichkeit, Lieder und Liedtexte auch bei "Online-Gottesdiensten“ einzublenden. Wir haben festgestellt, dass angesichts der Corona-Pandemie auch weiterhin zahlreiche Gottesdienste online übertragen werden und diese Angebote der Kirchen auch stark genutzt werden. Daher war es selbstverständlich für die VG Musikedition, beiden Kirchen eine praktikable Lösung anzubieten, die die Sichtbarmachung von Liedern und Liedtexten beim Streaming von Gottesdiensten auch weiterhin ohne Verwaltungsaufwand für die Gemeinden ermöglicht.“

Hinweise:

  • Die VG Musikedition weist ausdrücklich darauf hin, dass im Sinne der Urheber und Verlage auch bei Einblendungen von Liedern/Liedtexten die Copyright-Angaben vollständig zu übernehmen sind.
  • Weiterführende Informationen zu den jeweiligen vertraglichen Regelungen im Detail sind beim Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) in Bonn oder bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover bzw. über die Geschäftsstelle der VG Musikedition erhältlich.

Die VG Musikedition nimmt unter Anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.