Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie brechen fast alle Einnahmen für Musikerinnen und Musiker auf längere Sicht weg. Zugleich belegen aktuelle Zahlen des Bundesverbands Musikindustrie, wie stark sich der Markt im letzten Jahrzehnt in den für Künstler weit weniger lukrativen Streaming-Bereich verlagert hat. Zudem wird sich die prekäre Situation vieler Kreativschaffender mittelfristig durch die absehbare Verringerung bei den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften noch verschlechtern. Angesichts dieser Situation müssen die politischen Entscheidungsträger Rahmenbedingungen schaffen, Urheber an der Wertschöpfung ihrer Leistungen angemessen zu beteiligen.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: "Musikerinnen und Musiker, die derzeit Haus-Konzerte im Internet teilen, machen vielen Menschen damit eine Freude. Die Gratis-Mentalität jedoch, an die wir uns im Netz gewöhnt haben, darf für Kunst nicht zur neuen Normalität werden. Allein von der Freude kann kein Kreativer leben. Künstler müssen selbstverständlich an der Wertschöpfung ihrer Leistungen beteiligt werden. Anlässlich des Welttags des geistigen Eigentums am 26. April 2020 appelliert der Deutsche Musikrat an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag, sich bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform für den Schutz des geistigen Eigentums und die angemessene Wertschöpfung der Urheber einzusetzen.“

Der Welttag des geistigen Eigentums wird auf Initiative der Weltorganisation des geistigen Eigentums seit dem Jahr 2000 begangen, um die Bedeutung etwa von Patenten und Urheberrechten für die Förderung von Innovation und Kreativität zu verdeutlichen.

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