Das Auswärtige Amt stellt 100 Maßnahmen zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vor.
Bei der Auswahl handelt es sich um beispielhafte Maßnahmen, die Bund, Länder und Kommunen sowie Akteure der Zivilgesellschaft von 2016 bis 2019 ergriffen haben. Dazu gehören längerfristige Kulturleitlinien und Kulturentwicklungskonzepte, welche als Reaktion auf den demographischen, digitalen und ökologischen Wandel erarbeitet wurden. Weitere Schwerpunkte waren Geschlechtergerechtigkeit, der Schutz gefährdeter Künstler*innen sowie die Integration von Geflüchteten.