In den kommenden Wochen könnten Verantwortliche in Kirchen bei Gottesdiensten und der Ausgestaltung von Amtshandlungen bevorzugt freischaffenden Musikerinnen und Musikern Auftrittsmöglichkeiten gewähren und diese honorieren. "Das könnte für viele ein erster Schritt zurück in ein ‚normales‘ Berufsleben und in die Selbstständigkeit sein“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). In Briefen an den Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, und den Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, regte die DOV an, honorierte Auftrittsmöglichkeiten im kirchlichen Rahmen zu schaffen.
Erfreulicherweise können Kirchen seit Anfang Mai wieder Gottesdienste und Amtshandlungen mit größeren Gemeindegruppen durchführen. "Der Einsatz eigener Instrumentalgruppen, insbesondere eigener Chöre, bleibt aus Gründen des Gesundheitsschutzes wohl noch für längere Zeit ungewiss. "Diese Lücke könnten Freischaffende füllen“, sagt Mertens.
Durch den Corona bedingten Shutdown des öffentlichen Lebens seit Mitte März haben fast alle freischaffenden Berufsmusikerinnen und -musiker ihre Verdienstmöglichkeiten verloren. Geplante Konzertauftritte fallen aus. Auch Unterricht kann oft nicht stattfinden. "Sie verloren als erste ihre Aufträge und werden unter den gegebenen Umständen die letzten sein, die wieder auftreten und selbstständig ihren Lebensunterhalt verdienen können“, sagt Mertens. "Mit ihrer bevorzugten Einbindung können Kirchenvertreterinnen und -vertreter einen wichtigen Beitrag für diese besonders betroffene Berufsgruppe leisten.“
Die DOV vertritt neben den professionellen Musikerinnen und Musikern in Berufsorchestern, Rundfunkorchestern und -chören sowie freien Ensembles auch die Interessen der freischaffenden Berufsmusikerinnen und -musiker.