Die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrates hat am 22. Oktober 2022 in Berlin einstimmig die Resolution „Bildungsdienstleistungen, die gemeinwohlorientierte Zwecke verfolgen, müssen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben – Koalitionsvertrag umsetzen und Befreiungstatbestände unionsrechtskonform beibehalten!“ verabschiedet.
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert von der Bundesregierung und den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, zeitnah die Beibehaltung der Steuerbefreiungen für Bildungsdienstleistungen unionsrechtskonform auszugestalten und damit den Koalitionsvertrag umzusetzen. In Zeiten von Corona, steigenden Kosten und Inflation ist es wichtiger denn je, weiterhin allen Menschen Zugang zur Kulturellen Bildung zu vertretbaren Preisen zu sichern. Die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen trägt dazu bei, dass nicht der Geldbeutel darüber bestimmt, ob insbesondere Kinder und Jugendliche in ihren prägenden Lebensphasen Zugang zur Kulturellen Bildung haben.“
Ab dem 01. Januar 2023 müssen Kommunen auf Leistungen und Angebote, die auch private Unternehmen erbringen oder erbringen könnten, Umsatzsteuer abführen sowie Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen abgeben. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf kommunale Musikschulen, die Bildung sowie die Fort- und Weiterbildung im Amateurmusikbereich, in Volkshochschulen und vergleichbaren Einrichtungen.