Der DMV zeigt sich enttäuscht von dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Reform des Urheberrechts und fordert den Bundestag zur Korrektur auf.
"Seit Monaten ringen wir um eine praxisnahe Umsetzung der DSM-Richtlinie, die sich an ihrem Wortlaut und den auf EU-Ebene schwer errungenen Kompromisslinien orientiert. Der jetzt beschlossene Regierungsentwurf unterstreicht aber leider, dass der Gesetzgeber die bestehenden Strukturen in der Musik- und Kreativwirtschaft nicht versteht oder schlicht negiert”, hebt Dr. Götz von Einem, DMV-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Verband hervor und erläutert die Kritikpunkte:
- Das Kernstück der Richtlinie ist eine Lizenzpflicht für sämtliche Online-Plattformen, die mit den kreativen Inhalten der Rechteinhaber gefüllt werden – stattdessen sind die Bedingungen für eine Lizenzpflicht nicht einheitlich und sehen zahlreiche Ausnahmen vor.
- Die Richtlinie sieht Ausnahmen für wenige nicht-kommerzielle Nutzungen vor – stattdessen werden funktionierende Lizenzierungs- und Vergütungsstrukturen für kommerzielle Plattformen in Frage gestellt.
- Die Richtlinie will Internetkonzerne in die Verantwortung für die Inhalte auf ihren Plattformen nehmen – stattdessen wird die Haftung weiterhin auf den Nutzer abgeschoben und die Beweislast auf die Rechteinhaber.
- Die Richtlinie soll eine Harmonisierung des Rechtsrahmens in Europa schaffen – stattdessen führt der Gesetzgeber Sonderregelungen für Deutschland ein.
"Und on top werden 15 Sekunden Musik, mit denen Plattformen Milliarden verdienen, als Bagatelle eingestuft und die Rechteinhaber mit pauschalen Vergütungsansprüchen abgespeist Dadurch wird das Ziel der Richtlinie verfehlt, eine Parität zwischen Internet-Konzernen und Rechteinhabern herzustellen. Das ist enttäuschend, da gerade die Musikverlage, Verwertungsgesellschaften, Labels und Vertriebe in den letzten Jahren gezeigt haben, dass sie Streamingdienste lizenzieren und das gesamte Repertoire weltweit online zur Verfügung stellen können und wollen”, erklärt Dr. Götz von Einem weiter.
"Wenn jetzt im parlamentarischen Prozess keine weiteren Anpassungen zugunsten der Rechteinhaber erfolgen, ist mit weitreichenden Auswirkungen auf die Musikbranche in Deutschland zu rechnen. Denn wir haben es hier mit einem eng verzahnten System zu tun. Beeinträchtigungen auf der Künstler- und Labelseite wirken sich zwangsläufig auf die Urheber- und Verlagsseite aus und umgekehrt. Gemeinsam kämpfen wir für eine faire Beteiligung der Urheber und Künstler an den sprudelnden Erlösen der Plattformen aus der Online-Nutzung der von ihnen geschaffenen Musik“, so Birgit Böcher, Geschäftsführerin des DMV.
Der DMV weist weiter darauf hin, dass mit einer kleinen redaktionellen Änderung zur Beteiligung der Musikverleger an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft GEMA im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) ohne Kostenaufwand eine erhebliche praktische Erleichterung für Autoren, Verlage und GEMA erreicht werden kann, die keinen anderen Marktteilnehmer benachteiligt. Dies wurde wiederholt und konkret der Politik dargelegt – eine Umsetzung dieses Vorschlags wäre ein wichtiger Schritt, um der Branche zu zeigen, dass man auch die Interessen der Urheber und Verleger versteht und berücksichtigt.