Das EU-Parlament hat am 26. März 2019 für die EU-Urheberrechtsreform gestimmt und damit den Weg für ein modernes Urheberrecht gelegt, in dem sowohl Nutzer als auch Kreativschaffende von fairen Regeln profitieren. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) begrüßt diese Entscheidung.

"Die GVL begrüßt die Entscheidung der Europaabgeordneten zur nachhaltigen Stärkung der Rechte aller Kreativschaffenden in Europa. Mit der gestrigen Abstimmung für eine Reform des EU-Urheberrechts wurde eine zukunftsfähige Grundlage für Kreativleistungen im digitalen Kontext gelegt“, so Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer der GVL. "Für uns hat eine faire Vergütung für alle kreativen Leistungen auf Basis einer verlässlichen rechtlichen Grundlage absolute Priorität. Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für eine gerechte Regelung.“

"Wir freuen uns, dass hier eine gemeinsame Position gefunden wurde, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Reform in den kommenden Monaten in Landesrecht umzusetzen. Die neue Richtlinie schafft für alle Beteiligten verbindliche und faire Rahmenbedingungen im World Wide Web. Gleichzeitig stärkt sie die Leistungsschutzrechte von Künstlern und Produzenten. Dabei geht es nicht darum, Inhalte zu filtern, sondern künstlerische Leistungen adäquat zu vergüten und damit der kreativen Kulturwirtschaft angemessen Geltung zu verschaffen“, erklärt Guido Evers, Geschäftsführer der GVL.

Die GVL erwartet nun, dass auch der Rat der Richtlinie zustimmt und diese dann zügig in nationales Recht umgesetzt werden kann. Dabei sollten die Belange der Kreativen und ihrer Partner ausreichend Berücksichtigung finden.

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