Die Reformkommission der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2021 Eckpunkte einer Strukturreform der SPK beschlossen, die sie dem Stiftungsrat zur Entscheidung in dessen Sitzung am 29. Juni 2021 empfiehlt. Grundlage des Reformprozesses ist die Strukturevaluation des Wissenschaftsrates vom Juli 2020.
Die SPK als größte Kultureinrichtung der Bundesrepublik Deutschland war 1957 unter wesentlich anderen als den derzeitigen Bedingungen im geteilten Deutschland gegründet worden. Um nach sechzig Jahren den gesammelten Erfahrungen, aber auch den grundlegend veränderten Umständen Rechnung zu tragen, hatte die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vorgenommen, die SPK gemeinsam mit den Ländern "an die Anforderungen eines modernen Kulturbetriebs mit internationaler Ausstrahlung auf Grundlage einer Evaluierung durch den Wissenschaftsrat anzupassen“. Der Wissenschaftsrat war daraufhin im Sommer 2018 von Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit einer solchen Strukturevaluation beauftragt worden.
Die im August 2020 vom Stiftungsrat der SPK zur Steuerung des Modernisierungsprozesses eingesetzte Reformkommission hat sich seit Oktober 2020 in sechs mehrstündigen Sitzungen ausführlich mit den Vorschlägen des Wissenschaftsrats befasst und sich dabei auch intensiv mit Vertreterinnen und Vertretern der Einrichtungen der SPK ausgetauscht. Sie hat in ihre Erörterungen ebenfalls die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes und Arbeitspapiere des Beratungsunternehmens Partnerschaft Deutschland einbezogen. Ebenso wurden die Anregungen aus der internen Strategiekommission der SPK berücksichtigt, die BKM hat auch Gespräche mit den Personalvertretungen der Stiftung geführt.
Die Reformkommission hat sich nun einstimmig dafür ausgesprochen, im Sinne einer der zentralen Empfehlungen des Wissenschaftsrates die Autonomie der zur SPK gehörenden Museen, Bibliotheken, Archive und Forschungseinrichtungen deutlich zu stärken. Dieses Ziel kann und soll aus Sicht der Kommission bei Erhalt der SPK als Gesamtverbund in grundlegend reformierter Form erreicht werden – allerdings mit der Maßgabe, dass die Stiftung der Öffentlichkeit und den einzelnen Einrichtungen einen echten Mehrwert als spartenübergreifender Kultur- und Wissenschaftsverbund bietet. Die Kommission hat sich hiermit intensiv beschäftigt. Dieser Mehrwert, der nicht zuletzt im breiten Fächerspektrum mit inter- und transdisziplinäre Perspektiven liegt, wurde auch von Einrichtungsleiterinnen und -leitern der SPK in einer umfassenden Stellungnahme überzeugend betont.
Die SPK soll nach den Empfehlungen der Reformkommission künftig von einem Kollegialorgan geleitet werden, dessen Mitglieder auf Zeit bestellt werden und in dessen personeller Zusammensetzung die Einrichtungen repräsentiert werden.
Bislang vor allem in der Hauptverwaltung angesiedelte Serviceaufgaben, insbesondere für Verwaltungs- und IT-Dienstleistungen sowie Bauangelegenheiten, sollen nach dem Votum der Reformkommission künftig von einem "Servicezentrum“ wahrgenommen werden, das hierarchisch nicht über den Einrichtungen angesiedelt ist, sondern neben ihnen steht. Um den einzelnen Museen und Instituten der Staatlichen Museen zu Berlin mehr Eigenständigkeit zu geben, soll es eine weitere Entscheidungs- und Verwaltungsebene zwischen ihnen und dem Kollegialorgan der SPK zukünftig nicht mehr geben.
Die Reformkommission äußert zudem die klare Erwartung, dass alle Einrichtungen der SPK künftig stärker inhaltlich und interdisziplinär zusammenarbeiten.
Die Zusammensetzung des Stiftungsrats der Stiftung soll angepasst werden. So soll die Zahl der im Stiftungsrat vertretenen Länder verringert, zugleich soll er um fachliche Expertise Dritter erweitert werden. In der Reformkommission besteht Einvernehmen darüber, dass Bund und Länder Verhandlungen über eine künftige Finanzierungsstruktur für die Stiftung aufnehmen sollten, die auch gewünschte Qualitätszuwächse berücksichtigt. Sie empfiehlt, dass dies Gegenstand des nächsten kulturpolitischen Spitzengesprächs sein soll.
Das Mandat der Reformkommission soll verlängert werden, um den weiteren Reformprozess zu begleiten. Für die nächsten Schritte hat die Reformkommission bereits weitere Prüfaufträge zur künftigen Struktur der SPK und auch zu ihrer Finanzierung formuliert. Der von der AG Direktionen der Staatlichen Museen zu Berlin vorgeschlagene Zusammenschluss einzelner Museen zu sog. Clustern soll hierbei überprüft werden.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt dazu: "Ich bin dankbar für in einer von großem Verantwortungsbewusstsein und gegenseitigem Vertrauen getragenen kollegialen Atmosphäre, in der die Reformkommission konzentriert gearbeitet und sich einvernehmlich auf Eckpunkte einer grundlegend reformierten SPK verständigt hat. Die Einbeziehung und Mitwirkung der Betroffenen in der SPK hat die Überlegungen der Reformkommission ganz maßgeblich geprägt. Leitgedanke aller Reformideen war dabei immer die zentrale Empfehlung des Wissenschaftsrates, die Eigenverantwortung aller Einrichtungen der SPK nachhaltig zu stärken. Die Reformkommission ist sich einig, dass sich dieses Ziel in einer grundlegend reformierten SPK erreichen lässt.“
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ist eine bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde 1957 per Gesetz gegründet und nahm im Jahr 1961 ihre Arbeit auf. Nach der Wiedervereinigung wurden auf Grundlage des Einigungsvertrages auch die im Ostteil Berlins und anderen Standorten in der ehemaligen DDR befindlichen preußischen Sammlungen bis zu einer jetzt bevorstehenden abschließenden Regelung treuhänderisch in die Stiftung integriert.
Die SPK ist die größte interdisziplinäre Kultureinrichtung in Deutschland. Zu ihr gehören die Staatlichen Museen zu Berlin (17 Museen und vier Institute), die Staatsbibliothek zu Berlin (zwei Bibliotheken und ein Magazingebäude), das Geheime Staatsarchiv, das Ibero-Amerikanische Institut und das Staatliche Institut für Musikforschung - Musikinstrumenten-Museum. Stiftungsratsvorsitzende ist Kulturstaatsministerin Monika Grütters.
Die Stiftung wird vom Bund und den 16 Ländern gemeinsam finanziert. Der jährliche Zuschuss für den Betriebshaushalt liegt 2021 bei knapp 200 Millionen Euro, davon zahlt der Bund 75 Prozent (148 Millionen Euro), sämtliche Länder insgesamt 25 Prozent (49,3 Millionen Euro). Der vom Bund allein finanzierte Bauhaushalt beträgt für das laufende Jahr 131,2 Millionen Euro. Seit dem Amtsantritt von Staatsministerin Grütters Ende 2013 hat die SPK zusätzliche Mittel in Höhe von 58,1 Millionen Euro erhalten, davon 43,6 Millionen Euro allein vom Bund. Der Bauetat stieg in dieser Zeit um 42,3 Millionen Euro.
Vorsitzende der Reformkommission ist Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Weitere Mitglieder sind die Kulturministerinnen und -minister der Länder Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Hamburg, der Amtschef der BKM sowie der Präsident und der Vizepräsident der SPK.