Die VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben ihren Gesamtvertrag zum Vervielfältigen von Noten und Liedtexten um weitere zehn Jahre bis zum Ende des Jahres 2029 verlängert. Der neue Gesamtvertrag ermöglicht den katholischen Kirchengemeinden in Deutschland die Herstellung und Nutzung von Kopien von Noten und Liedtexten für den Gemeindegesang im Gottesdienst und in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen. Ebenfalls vertraglich umfasst ist die Herstellung von kleineren Liedheften (maximal acht Seiten) für einmalige Anlässe wie beispielsweise Trauungen oder Kommuniongottesdienste.
Nicht Bestandteil des Vertrages ist die Herstellung und Nutzung von Kopien für andere gemeindliche Veranstaltungen sowie die Sichtbarmachung von Noten und Liedtexten mittels Beamer oder ähnlichem. Katholische Gemeinden haben die Möglichkeit, durch Abschluss einer zusätzlichen pauschalen Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition diese Rechte zu erwerben (mehr unter: https://www.vg-musikedition.de/vervielfaeltigungen/kirchen/einzelvertrag/).
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, erklärt zum Vertragsabschluss: "Wir freuen uns sehr, dass wir die bestehende Vereinbarung mit dem VDD erneut verlängern konnten. Durch die langfristige Vertragsverlängerung besteht für die Kirchengemeinden und Verantwortlichen vor Ort weiterhin Rechtssicherheit ohne zusätzlichen administrativen und wirtschaftlichen Aufwand; gleichzeitig erhalten Komponisten, Textdichter und Verlage eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke.“
Der Geschäftsführer des VDD, Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, betont, dass es mit der pauschalvertraglichen Einigung mit der VG Musikedition gelungen sei, aufgrund der Befreiung von Melde- und Vergütungspflichten für eine erhebliche Entlastung in den Pfarreien und Gemeinden zu sorgen. "Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dem neuen Pauschalvertrag eine gute Vereinbarung sowohl für die Urheber der Musikwerke als auch für unsere Einrichtungen gefunden wurde.“
Die VG Musikedition und der VDD weisen ergänzend darauf hin, dass der Vertrag die Herstellung von Kopien für Chöre, Orchester oder sonstige Instrumentalisten nicht umfasst. Diese Rechte müssen auch weiterhin direkt bei den Rechteinhabern eingeholt werden. Ebenfalls nicht vom Vertrag umfasst, aber über die VG Musikedition lizenzierbar, sind die Herstellung von Liedheften größeren Umfangs sowie Großveranstaltungen mit mehr als 10.000 Vervielfältigungsstücken.
Hinweis: Weitere Informationen unter www.vg-musikedition.de und www.dbk.de.