Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände, zu der u. a. der Deutsche Musikrat gehört, fordert eine Überarbeitung des Jahressteuergesetzes 2024, damit u. a. musikalische Bildung weiterhin erschwinglich bleibt.
Bei ihrer Forderung bezieht sich die BAGSV auf die Umsetzung von Vorgaben der EU, denen zufolge die Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie von Aus- und Fortbildung umfassend von der Umsatzsteuer befreit sein solle. Bildung dürfe nicht in Teilen von der Steuerbefreiung ausgeklammert werden. Der nach dem aktuellen Regierungsentwurf zusätzlich zu prüfende Tatbestand der Gewinnverwendung für Bildung sei in der Praxis kaum umsetzbar.
Auch freiberufliche Lehrende müssten von der Umsatzsteuer befreit werden, um sie nicht unkalkulierbaren Risiken wie Insolvenzen durch langjährige Steuernachzahlungen auszusetzen.