Die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) bemängelt, dass die Lehrversorgung an den Hochschulen zu 25 bis 60 Prozent von Lehrbeauftragten geleistet wird. Diese würden oft zu gering und nicht auskömmlich bezahlt und seien unzulänglich sozial abgesichert.
Die RKM fordert daher, dass Hochschulen, Lehrbeauftragte und die Politik gemeinsame Ziele und Standards formulieren, um die Tätigkeitsbedingungen an den Musikhochschulen zu verbessern. Die Lehraufträge sollten angemessen vergütet werden, wobei auch Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungstätigkeiten berücksichtigt werden müssten. Zudem solle an den Hochschulen der Lehrbeauftragten-Anteil möglichst nicht mehr als 30 Prozent betragen.
In der Verantwortung für die finanzielle Umsetzbarkeit der Ziele sieht die RKM die Ministerien der Länder, die für anzustrebende Quoten, regelmäßige Honorarerhöhungen sowie Neueinrichtungen von Mittelbaustellen in Fächern mit planbaren Dauerbedarfen die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellen müssten.