Die Lehrbeauftragten an deutschen Musikhochschulen kritisieren, dass in den letzten dreißig Jahren mehr als die Hälfte der Hochschullehre in freie Vertragsverhältnisse ausgegliedert wurde.
Hierin sehen die Lehrbeauftragten einen Missbrauch der Rechtsnatur des Lehrauftragts. Die Hochschülen könnten als Besonderheit den Lehrauftrag als Verwaltungsakt vergeben, was in fast allen Hochschulgesetzen als "öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art" beschrieben sei. Dadurch würde der Schutz vor einer Scheinselbstständigkeit und somit einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung ausgehebelt. Die Lehrbeauftragten fordern daher eine Überprüfung der Hochschulgesetzgebung, Honorarrichtlinien auf Bundesebene sowie eine 75-prozentige Abdeckung der Lehre mit festangestelltem Personal.