Zum einen gelte es, wertvolle Potenziale von Musik für die Gesundheit gezielter zu fördern. Zum anderen bestehe eine Notwendigkeit in der Ausbildung von Musiker:innen darin, dass sie gesundheitsförderlich unterrichten und dass sie die Anforderungen ihres künstlerischen und/ oder pädagogischen Berufsfelds selbst positiv bewältigen können. Im Rahmen der Verhältnisprävention gelte es zudem, die Bedingungen am Arbeitsplatz in manchen Bereichen des Musiklebens zu verbessern. In Übereinstimmung mit dem Arbeitsplan Kultur der EU 2023 - 2026 engagiert sich der DMR daher für eine Vielzahl von Maßnahmen.
Die Resolution wurde auf der Fachtagung zu „Musik und Gesundheit“, die der Deutschen Musikrat (DMR) in Kooperation mit der Charité Universitätsmedizin am 18. Oktober 2024 in Berlin ausrichtete, im Rahmen der Abschlussdiskussion konkretisiert und am Folgetag von der DMR-Mitgliederversammlung verabschiedet.