Mit der Resolution zum Thema „Rechtssicherheit für Bildungsanbieter und künftige finanzielle Ausstattung kultureller Bildung“ positioniert sich der Deutsche Kulturrat zur Debatte um Honorarkräfte in der Bildungsarbeit. Hintergrund ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022. Dabei geht es um die Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit in der Bildungsarbeit. Die Sozialversicherungsträger haben sich im Mai 2023 auf die „Versicherungsrechtliche Beurteilung von Lehrern und Dozenten“ verständigt. Hierzu hat der Deutsche Kulturrat jetzt erneut Stellung bezogen.
Der Deutsche Kulturrat fordert, in einem geordneten Übergangsprozess bis Ende 2026 auf Nachzahlungen von kulturellen Bildungsanbietern und Fort- und Weiterbildungseinrichtungen zu verzichten. Gefordert wird außerdem ein zeitlicher Aufschub von mindestens zwei Jahren, damit zur Aufrechterhaltung des Status quo in den Haushalten zusätzliche Mittel für die kulturelle Bildung eingestellt werden können. Künftige Programme zur Stärkung der kulturellen Bildung müssten mit ausreichenden Mitteln für Personal ausgestattet und finanziell so unterlegt werden, dass den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten Rechnung getragen werden kann.
Der Deutsche Kulturrat stellt fest, dass die hohe Qualität der Bildungsangebote im Kulturbereich auch durch spezialisierte Fachkräfte geprägt ist, die auf Honorarbasis unterrichten. Hier muss Rechtssicherheit für Bildungsanbieter und Honorarkräfte im Kulturbereich erreicht werden.