In ihrer Stellungsnahme vom 3. März 2009 greift die GEMA die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ auf, welche sich unter den Kapiteln „Urheber- und Leistungsschutzrechte“ (4.3.3) sowie „Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten“ (4.3.4) auch mit der Arbeit der Verwertungsgesellschaften geschäftigen. Sie gibt die Ergebnisse wieder, die sie in zwei aufein-
ander folgenden Gesprächsrunden mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages ausführlich diskutiert hat.
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