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Berliner Arbeitsstipendien für Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst
Beschreibung
Träger:
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Historie:
Erstmalige Vergabe 1991 in Form von Kompositionsstipendien. Ab 2016 Erweiterung auf Klangkunst sowie allgemein Ernste Musik einschließlich Kurator:innen und Interpret:innen.
Aufgaben:
Förderung der Vielfalt und der Qualität von in Berlin produzierten Arbeiten im Bereich Alte Musik, Neue Musik oder Klangkunst. Unterstützung von Recherchen oder Vorarbeiten an einem bestimmten Thema, der Entwicklung von Projekten oder Entwürfen, der Fortführung bzw. Vollendung konkreter Arbeiten sowie der Vermittlung, Dokumentation und Publikation. Jährliche Vergabe von Stipendien, die ihre Empfänger:innen in die Lage versetzen sollen, sich für die Zeit der Förderung auf eine künstlerische Arbeit zu konzentrieren; Dotierung jeweils 12.000,- € (Recherchen 8.000,- €); Auszahlung in Raten von monatlich 2.000,- €. Die Höhe der in einer öffentlichen Ausschreibung ausgelobten Förderstipendien beträgt insgesamt ca. 250.000,- €.
Bedingungen:
Für professionell arbeitende Künstler:innen, die im Bereich der Alten Musik, Neuen Musik oder Klangkunst tätig sind (Komponist:innen, Ensembles, Einzelkünstler:innen sowie Kurator:innen) mit Wohnsitz und mehrjähriger künstlerischer Tätigkeit in Berlin.
Eigenbewerbung:
Erforderlich.