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Dwight und Ursula Mamlok-Preis
Beschreibung
Geschäftsführerin: Bettina Brand
Träger:
Dwight und Ursula Mamlok-Stiftung.
Historie:
Erstmalige Durchführung 2018.
Aufgaben:
Förderung von Musiker*innen und Ensembles, die sich in besonderer Weise um die zeitgenössische Musik im Allgemeinen und die Werke der Komponistin Ursula Mamlok im Besonderen verdient gemacht haben; Vergabe von Geldpreisen im Wert von 12.000,- € (Quartett und größeres Ensemble), 9.000,- € (Trio), 6.000,- € (Duo) und 3.000,- € (Solist*in), bei Vergabe von zwei Preisen wird das Preisgeld von 15.000,- € aufgeteilt; Preisverleihung alternierend in Berlin und New York.
Bedingungen:
Für Musiker*innen, die im Jahr der Preisvergabe nicht älter als 35 Jahre alt sind; das gilt auch für das Durchschnittsalter bei Ensembles. Abgeschlossenes Hochschulstudium und Erfahrung in der Aufführung zeitgenössischer Musik. Die Mitwirkung beim Preisträgerkonzert ist Bedingung. Das Programm muss ein Werk von Ursula Mamlok enthalten und wird in Abstimmung mit der Stiftung festgelegt.
Eigenbewerbung:
Nicht möglich. Vorschlagsberechtigt sind z.B. Lehrende von Musikhochschulen, Komponist*innen, ausübende Musiker*innen, Musikjournalist*innen oder Musikwissenschaftler*innen.