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GEMA-Sozialkasse
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Beschreibung
Träger:
GEMA.
Historie:
Gegründet 1957 (Vorläufer bis in die 1920er Jahre).
Aufgaben:
Ausgleichszahlungen (als Ergänzung zum Verteilungsplan) an GEMA-Mitglieder im Alter, bei Krankheit, Unfall und Not durch einmalige oder wiederkehrende Leistungen. Unterstützung der Hinterbliebenen eines ordentlichen Mitglieds (nur Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner, in besonderen Ausnahmefällen einmalig minderjährige Waisen). Auf Antrag wird beim Tod eines ordentlichen Mitglieds ein Sterbegeld gewährt. Finanzielles Jahresvolumen 2018: 3,869 Mio. € in der Abteilung Komponist*innen, 0,938 Mio. € in der Abteilung Textdichter*innen und 1,792 Mio. € in der Abteilung Musikverleger*innen.
Bedingungen:
Einmalige oder wiederkehrende Leistungen werden i.d.R. nur Mitgliedern gewährt, die 1. das in der Satzung geregelte Eintrittsalter vollendet haben, 2. mindestens 10 Jahre ununterbrochen ordentliches Mitglied der GEMA waren und 3. nachweisen können, dass ihre Einnahmen einschließlich der Einnahmen des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners zum Lebensunterhalt nicht ausreichen.
Antragstellung:
Erforderlich.