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Musikpreis des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft
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Beschreibung
Träger:
Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
Historie:
Erstmalige Vergabe 2005 als "Musikpreis des Verbandes der Deutschen Konzertdirektionen". Seit 2019 unter der aktuellen Bezeichnung.
Aufgaben:
Förderung junger Musiker*innen, die zur Entwicklung eines innovativen, hochwertigen und vielfältigen Musiklebens in Deutschland beitragen. Preisgeld: 10.000,- €. Jährlich wechselnd Verleihung in den Bereichen E- und U-Musik; Vergabe von Förderpreisen (Auftrittsmöglichkeiten, Produktion eines Tonträgers, Anschaffung eines Musikinstruments oder Stipendien). Verleihung auch an renommierte Künstler*innen oder Persönlichkeiten des deutschen Musiklebens möglich, die den Verwendungszweck des Preisgeldes bestimmen.
Eigenbewerbung:
Nicht möglich.