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Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
Beschreibung
Rechtsform:
Bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, verwaltet von der Bayerischen Versorgungskammer. Pflichtmitglieder der Anstalt sind die Rechtsträger der deutschen Theater. Als freiwillige Mitglieder können Rechtsträger von Ausbildungsstätten für Bühnenkünstler:innen, Kabaretts, Puppentheatern und Veranstaltungsstätten zugelassen werden.
Historie:
Gegründet 1925. Seit 1938 Pflichtversicherungsanstalt für alle an deutschen Theatern abhängig beschäftigten Bühnenangehörigen.
Aufgaben:
Berufsständische Versorgungseinrichtung zusätzlich zu der gesetzlichen Rentenversicherung. Gewährung von Altersruhegeld, Ruhegeld wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Sterbegeld, Witwen-/Witwergeld, Waisengeld, Abfindungen für Tänzer:innen und sonstigen Leistungen (z.B. Heilkostenzuschüsse). Bilanzsumme 2022: 3,705 Mrd. €; an Versorgungsleistungen wurden 110,98 Mio. € ausgeschüttet.
Bedingungen:
Versicherte sind die bei den Mitgliedern der Anstalt beschäftigten Bühnenangehörigen (Pflichtversicherte), freiwillig Versicherte, Weiterversicherte und beitragsfrei Versicherte.