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Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
Beschreibung
Rechtsform:
Bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, verwaltet von der Bayerischen Versorgungskammer. Pflichtmitglieder der Anstalt sind die Rechtsträger der deutschen Kulturorchester. Als freiwillige Mitglieder können Rechtsträger von Orchestern, die nicht Pflichtmitglieder sind, von Rundfunk-Berufschören oder von Ausbildungsstätten für Orchestermusiker:innen zugelassen werden.
Historie:
Gegründet 1938.
Aufgaben:
Berufsständische Versorgungseinrichtung zusätzlich zur Rentenversicherung. Gewährung von Altersruhegeld, Ruhegeld wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Sterbegeld, Witwen-/Witwergeld, Waisengeld und sonstigen Leistungen (z.B. Heilkostenzuschüsse). Bilanzsumme 2022: 2,179 Mio. €; an Versorgungsleistungen wurden 68,6 Mio. € ausgeschüttet.
Bedingungen:
Versicherte sind die bei den Mitgliedern der Anstalt beschäftigten Musiker:innen (Pflichtversicherte), freiwillig Versicherte, Weiterversicherte und beitragsfrei Versicherte.Seit 2019 können sich auch freie Musiker (Aushilfen bei einem Mitgliedsorchester oder dort selbständig tätige Einspringer) freiwillig versichern.