Die Ausschreibungen für das zweite Jahr des Förderprogramms Landmusik sind am 5. Januar gestartet. Das 2021 aufgelegte Programm, das der Deutsche Musikrat mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durchführt, stärkt das Musikleben im ländlichen Raum. Es werden Konzerte und Initiativen gefördert, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region festigen. Antragsschluss ist 14. Februar.

Das Förderprogramm wirkt in zwei Bereichen: Im Bereich Projektförderung können Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für kulturelle Projekte im ländlichen Raum zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel beantragen. Die Projektförderung richtet sich an Profis und Laien: Antragsberechtigt sind Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern oder Einzelpersonen, Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.) und kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen. Die Projekte und Veranstaltungen müssen zwischen April und September 2022 durchgeführt werden.

Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“: einmal im Jahr werden 13 Kommunen und Landkreise aus dem ländlichen Raum für bereits laufende, kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 € erhalten. Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort. Fortbildungsangebote runden das Programm ab: In Zusammenarbeit mit vier Landesmusikakademien werden Schulungen für haupt- und nebenamtliche Akteure angeboten.

In den Bereichen Projektförderung und Landmusikort des Jahres entscheidet eine unabhängige fachkundige Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Ulrike Liedtke über die Verteilung der Fördermittel. Nähere Informationen auf https://www.landmusik.org.

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