Die Corona-Pandemie stellt auch für die vielen Vereine der Amateurmusik eine noch nie dagewesene Herausforderung dar. Das Kunstministerium und der Landesmusikverband Baden-Württemberg als Dachverband der Amateurmusikvereine wollen die Vereine bei der Bewältigung der heute noch nicht absehbaren Auswirkungen auf das kulturelle Leben nach Kräften unterstützen. Dies sagten Kunststaatssekretärin Petra Olschowski und Präsident Christoph Palm in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder der Chöre und Musikvereine im Land zu.
"In Baden-Württemberg kommt der Amateurmusik traditionell eine große Bedeutung zu, die sich in einer Vielzahl von aktiven Musikvereinen und Chören niederschlägt. Diese leisten auch einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, denn Musik zu machen und Musik zu erleben bringt Menschen zusammen. Dieses hohe Gut wollen wir über die Krise hinweg erhalten und pflegen. Unser Ziel ist es deshalb, existenzbedrohende Situationen für Musikvereine oder Chöre sowie für einzelne von und mit der Musik lebende Menschen abzufedern. Die Mittel, die das Land den Vereinen der Amateurmusik über den Landesmusikverband zur Verfügung stellt, können im Bedarfsfall flexibel zur Bewältigung der Krisenfolgen eingesetzt werden. Diese Möglichkeit besteht in Ergänzung zu den Rettungsschirmen von Bund und Land, unter die auch diejenigen Musikvereine fallen können, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Montag (30. März) in Stuttgart.
"Wir stehen unseren Vereinen mit Rat und Tat zur Seite. Dieses gemeinsame Schreiben ist ein deutliches Signal, dass wir durch Zusammenhalt, Dialog und Durchhaltevermögen die uns allen auferlegte Herausforderung größeren Ausmaßes meistern werden“, zeigte sich Christoph Palm überzeugt.
Bei akuten Engpässen in der Vereinskasse könnten Kurzarbeitergeld für Vereinsangestellte oder Liquiditätshilfen und Steuerstundungen auch von den Vereinsverantwortlichen beantragt werden, so Palm weiter. Das vom Landtag von Baden-Württemberg beschlossene ´Soforthilfeprogramm Corona` könne ebenfalls in Anspruch genommen werden. "Nutzen Sie auch die Angebote der Kommunen vor Ort. Reden Sie mit den Verantwortlichen auf den Rathäusern, wenn es beispielsweise um Stornogebühren für abgesagte Veranstaltungen in Stadthallen oder um Mieten für gemeindeeigene Probenräume geht, die der Not gehorchend möglicherweise gestundet, ermäßigt oder erlassen werden können“, so Palm.
"Musik kann das Schwere leichter machen. Nutzen Sie für sich und andere diese einmalige Kraft, auch wenn Aufführungen im herkömmlichen Sinne gerade nicht möglich sind. Einfallsreiche Aktionen wie der dezentrale Flashmob ´Musiker für Deutschland` zeigen, wie wohl uns Musik gerade heute tut. Denken Sie an Ihre lebendige Gemeinschaft im Verein, die es vor der Kontaktsperre gab und nach der Kontaktsperre wieder geben wird. Halten Sie zusammen, wie wir es von der Amateurmusikfamilie gewohnt sind – und bleiben Sie Ihrem Verein sowie der Musik treu“, so Olschowski und Palm abschließend.
Weitere Informationen
Unter dem Link https://bit.ly/3bAEM53 können Antragsunterlagen für das "Soforthilfeprogramm Corona“ des Landes heruntergeladen, unter www.bw-soforthilfe.de bei einem massiven Liquiditätsengpass ein Antrag auf einen einmaligen, nicht zurückzuzahlenden Zuschuss gestellt werden.