Der Freistaat Bayern wird das immaterielle Kulturerbe künftig in einem eigenen Landesverzeichnis sammeln und präsentieren. Ziel ist es, dass alle regional verankerten Ausdrucksformen der Kultur wie Brauchtum und Traditionen dort eine angemessene Plattform erhalten. „Bayern ist ein Kulturstaat, der sich Dank des großartigen Engagements der Menschen lebendig entfaltet. Die kulturelle Vielfalt ist ein authentischer Ausdruck der Heimatliebe und -verbundenheit unserer Menschen. Gelebtes Brauchtum und Traditionen, die sich über Jahrhunderte hinweg entwickelt haben, zeichnen gerade den bayerischen Kulturraum in besonderer Weise aus“, so Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle.
„Mit dieser Plattform für das immaterielle Kulturerbe Bayerns knüpfen wir an dem Kernanliegen des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes an. Dieses bietet die einmalige Chance, die Bedeutung lebendiger Traditionen und Ausdrucksformen stärker in den öffentlichen Fokus zu rücken sowie ihre Pflege und Weitergabe an kommende Generationen zu sichern“, so Kunstminister Dr. Spaenle.
Mit dem regionalen Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes kann laut Kunstminister Dr. Spaenle erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme erfolgen, die den großartigen kulturellen Reichtum Bayerns dokumentiert. „Dank der mannigfaltigen Traditions- und Brauchtumspflege durch zahlreiche Vereine, Brauchtums- und Musikgruppen wie auch Einzelpersonen haben wir in Bayern in allen Regionen einen unbeschreiblichen Reichtum an Bräuchen und Traditionen. Das bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes soll die Bandbreite engagierter Traditions- und Brauchtumspflege – gerade auch in den Regionen – prominent sichtbar machen. Mit der Dokumentation machen wir die Anerkennung und Wertschätzung für diesen wichtigen Einsatz für den Erhalt unserer lebenswerten bayerischen Heimat sichtbar“, so Spaenle.
„Die Erhaltung unseres immateriellen kulturellen Erbes ist eine große gesellschaftliche Aufgabe. Es gilt, das allgemeine Bewusstsein hierfür mehr und mehr zu fördern. Nachdem das bayerische Landesverzeichnis bei diesem Prozess eine bedeutende Rolle spielt, möchte ich die Träger kultureller Ausdrucksformen zu reger Beteiligung ermuntern“, so der Kunstminister abschließend.
Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen als Träger kultureller Ausdrucksformen – etwa traditionelle Gesänge, Tänze, Feste, Umzüge, Heilwissen oder Handwerkskünste – können sich zum Eintrag in die Landesliste noch bis zum 30.11.2013 im Rahmen der ersten Aufnahmerunde bewerben. Nach Ablauf dieses ersten Aufnahmezyklus werden weitere Bewerbungsrunden folgen – Informationen hierzu werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Eintragungsmodalitäten sind hinsichtlich der Formalitäten und Fristen identisch mit denjenigen für das laufende Bewerbungsverfahren für das bundesweite Verzeichnis – eingehende Anträge gelten grundsätzlich zugleich für das Landesverzeichnis. Im Gegensatz zum nationalen Verzeichnis existiert für den bayerischen Katalog jedoch keine zahlenmäßige Begrenzung. Das bayerische Expertengremium wird sämtliche eingehende Bewerbungen begutachten und darüber beraten. Für in Bayern ansässige Antragsteller ist das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständig.
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Quelle
http://www.stmwfk.bayern.de