Das Bayerische Kunstministerium strebt eine Verbesserung der Vergütung von Lehrbeauftragten an den drei staatlichen Hochschulen für Musik an. Im von der Staatsregierung beschlossenen Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 stehen hierfür zusätzlich gegenüber 2014 pro Jahr eine Million Euro bereit. Diese Mittel stehen vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags eigens für die Vergütung von Lehraufträgen und Gastdozenten zur Verfügung. Die entsprechenden Haushaltsansätze würden dann von derzeit gut drei Mio. Euro in den Jahren 2015 und 2016 auf gut vier Mio. Euro steigen. Dies stellt eine bewusste politische Prioritätensetzung der Staatsregierung innerhalb des nächsten Doppelhaushaltes dar. Denn: Lehrbeauftragten kommt an Kunsthochschulen und insbesondere an den Hochschulen für Musik wegen des gegenüber den wissenschaftlichen Hochschulen stärker praxisorientierten Unterrichts eine wichtige Funktion zu, da sie als Experten aus der beruflichen und künstlerischen Praxis das Lehrangebot wesentlich bereichern und ergänzen können.

Nach dem Bayerischen Hochschulgesetz gehören Lehrbeauftragte an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen zu dem nebenberuflich tätigen Hochschulpersonal. Lehraufträge können aber zur Ergänzung und an Kunsthochschulen auch zur Sicherstellung des Lehrangebots in einem Fach erteilt werden. An den Hochschulen für Musik wird ein besonders hoher Anteil der Lehre durch Lehraufträge abgedeckt und viele Lehrbeauftragte bestreiten mit der Vergütung für ihre Lehraufträge einen großen Teil ihres Lebensunterhalts. Die zusätzlichen Mittel im Haushaltsentwurf, die einer Steigerung der entsprechenden aktuellen Haushaltsansätze um insgesamt gut 30 Prozent entsprechen, können hier zu deutlichen Verbesserungen der Situation der Lehrbeauftragten an den staatlichen Hochschulen für Musik führen.

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