Vor dem Hintergrund sinkender Infektionszahlen in Deutschland hat die Bayerische Staatsregierung in ihrer Kabinettssitzung am Montag erste Lockerung von Corona-Maßnahmen für den Amateurmusikbereich beschlossen. Da Laien- und Amateurensembles ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens und der Veranstaltungslandschaft in Bayern sind, hat der Ministerrat folgenden Beschluss gefasst:
Ab dem 21. Mai 2021 sind Proben für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter Einhaltung des vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gemeinsam mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege noch bekanntzumachenden Rahmenhygienekonzepts zulässig.
Der Bundesmusikverband unterstützt die verantwortungsvolle Planung weiterer Öffnungsschritte, insbesondere die Wiederermöglichung von Proben für Chöre und Orchester in ganz Deutschland und dankt allen beteiligten Musikverbänden in Bayern für das engagierte und erfolgreiche Eintreten für die Ziele der Millionen Amateurmusiker*innen auf Landesebene.
BMCO-Präsident Strasser kommentiert: "Der Beschluss des Ministerrats in Bayern ist für die Amateurmusik in Deutschland ein wichtiges Signal. Unser aller Werben für verantwortungsvolle Öffnungsperspektiven und eine Wiederaufnahme von Proben zeigt Wirkung. Jetzt müssen andere Bundesländer nachziehen, damit die vielen Chöre und Orchester endlich wieder proben können.“