Auf Initiative von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat sich die Bundesregierung in einem Positionspapier auf konkrete Forderungen zum Schutz von Kultur und Medien im Rahmen der weiteren TTIP-Verhandlungen geeinigt, erklärten heute die beiden Minister. Die Bundesregierung tritt nachdrücklich dafür ein, dass das Abkommen keine Bestimmungen enthält, die geeignet sind, die kulturelle und mediale Vielfalt in Deutschland zu beeinträchtigen. Der Schutz der kulturellen - sowie der Meinungs- und Medienvielfalt müsse auch angesichts der Asymmetrie der Märkte im Internetsektor sichergestellt werden. Die Bundesregierung schlägt jetzt konkrete Formulierungen vor, die den Schutz von Kultur und Medien in den relevanten Kapiteln des Abkommens absichern sollen. Zielgenaue Schutzklauseln sollen insbesondere das sogenannte „right to regulate“, den künftigen Handlungsspielraum für Regulierungen offenhalten.
„Wir halten Vorkehrungen für notwendig, um auch künftig Regulierungen zu ermöglichen, die die Vielfalt der Kultur und Sprache sowie die Medienvielfalt und –freiheit fördern und schützen. Der legislative Handlungsspielraum des deutschen und europäischen Gesetzgebers in diesem Bereich darf nicht durch ein Freihandelsabkommen eingeschränkt werden“, bekräftigten Grütters und Gabriel.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien erklärte: „Das gemeinsame Positionspapier der Bundesregierung zum Schutz von Kultur und Medien ist ein wichtiger Schritt hin zu einem starken Schutz des Kultur und Medienbereichs in den laufenden TTIP Verhandlungen.“
„Als Verfechterin guter transatlantischer Beziehungen unterstütze ich das Freihandelsabkommen mit den USA ausdrücklich. Die beiderseitigen Chancen sind hier sehr groß. Aber ich sehe auch, dass gerade im Bereich von Kultur und Medien zwei grundsätzlich verschiedene Gesellschaftsmodelle aufeinander treffen“, sagte die Staatsministerin. Das Verhandlungsmandat müsse daher mit Leben gefüllt werden, was den Schutz der Gestaltungsspielräume in diesen Bereichen angeht. Hier habe die Bundesregierung auch schon viel erreicht: Zwar enthalte das Verhandlungsmandat bereits jetzt Schutzvorkehrungen für den kulturellen Bereich sowie eine Ausnahme für Audiovison, allerdings bisher nur im Dienstleistungskapitel, nicht in benachbarten Kapiteln.
Bundeswirtschalftsminister Sigmar Gabriel erklärte: „Eine öffentliche Finanzierung von Museen, Theatern oder Opern wird weiterhin möglich sein. Für audiovisuelle Medien gehen wir keine Marktöffnungsverpflichtungen ein. Der Schutz und die Möglichkeit zur Förderung kultureller Vielfalt ist garantiert und auch die Buchpreisbindung wird von TTIP nicht angetastet. Kurzum: Die kulturelle und mediale Vielfalt und die Kulturförderung in Deutschland sind durch das Abkommen nicht gefährdet. Es ist gut, dass das in diesem Papier nochmals mit konkreten Ansätzen unterlegt wurde.“
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