Am 26. September 2024 wurde der Staatsvertragsentwurfs zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Die Deutsche Jazzunion hat heute eine Stellungnahme auf Grundlage der Stellungnahme des Deutschen Musikrats dazu eingereicht. Bereits seit Bekanntwerden der Reformpläne für den ÖRR setzt sich die Deutsche Jazzunion dafür ein, dass die pluralistische Darstellung von Jazz und Improvisierter Musik als Kunstform nicht eingeschränkt wird, die Fachexpertise innerhalb der Häuser erhalten bleibt und die Produktionsstrukturen nicht weiter gekürzt werden. Eine Abbildung musikalischer und regionaler Diversität auf Basis einer hohen Fachexpertise ist hier essentiell. Informationen dazu sind zu finden unter https://www.deutsche-jazzunion.de/kein-rundfunk-ohne-jazz/.

Die ganze Stellungnahme der Deutschen Jazzunion im Wortlaut
Die Deutsche Jazzunion ist die Interessenvertretung der Jazzmusiker*innen in Deutschland auf Bundesebene und schließt sich als Mitglied des Deutschen Musikrats diesem in seiner Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Reformstaatsvertrags der Rundfunkkommission an (Wortlaut weiter unten).

Darüber hinaus möchten wir noch einmal die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Strukturen für die Jazz- und Improvisationsszene im Sinne einer möglichst breiten Ausspielung kultureller Inhalte und damit unserer Kunstform bekräftigen.

Die Deutsche Jazzunion begrüßt grundsätzlich die Ausrichtung, die Programmgestaltung näher an den gesellschaftlichen Bedarfen auszurichten und niedrigschwelligere Zugänge zu schaffen. Die Bildung von Kompetenzzentren darf dabei nicht zu Last einer fundierten journalistischen Expertise fallen, beispielsweise in Form von Abbau jazzspezifischer Redaktionen (wie in Berlin geschehen). Denn ohne diese ist eine entsprechende Beteiligung an den Inhalten für die Kompetenzzentren nicht möglich.
Außerdem darf dies nicht dazu führen, dass komplexere und eventuell im ersten Moment weniger gefällige Inhalte reduziert oder gar ausgeschlossen werden. Es ist die Aufgabe des ÖRR in seinem Kern, gerade diesen Inhalten, die nicht an einer Wirtschaftlichkeit zu messen sind, eine Plattform zu geben. Im Sinne des Kultur- und Bildungsauftrag muss Neues, Überraschendes und auch mal Herausforderndes fester Teil der Programmgestaltung sein.

Dieser Abbildung von Vielfalt und pluralistischen Zugängen zu Kunstformen wie Jazz und Improvisierter Musik kommt in Zeiten massiven Rechtsrucks in Deutschland ein nicht zu unterschätzender Wert zu. Die musikalische Vielfalt muss erhalten und darf nicht weiter eingeschränkt werden.

Insbesondere eine wie in §28a beschriebene Zusammenlegung der bestehenden Angebote von 3sat und arte sehen wir äußerst kritisch, da dies zu Einschränkungen in der Diversität der produzierten und gezeigten Inhalte führen wird. Damit einher gehen entsprechende Produktionsstrukturen wie z.B. Live-Mitschnitte, die ebenfalls drohen, durch die geplanten Reformen eingeschränkt zu werden. Auch die Schwerpunkte der Regionalität und Internationalität lassen sich in einem solch eingeengten Rahmen nur schwer vereinen, doch genau diese braucht es für eine pluralistische Darstellung aller Kunst- und Kulturformen.

Weiterhin begrüßt die Deutsche Jazzunion die in §30 beschriebene Kooperation der Sender bei bestimmten Angeboten, insbesondere der Mediatheken und digitalen Angebote. Allerdings fordern wir, dass es keine weitere Einschränkung von Texten (Stichwort „Presseähnlichkeit“) in der zeitlichen Verfügbarkeit gibt, um weiterhin u.a. so wichtige Angebote zu Musikvermittlung und Schulmusik sendungsunabhängig zu ermöglichen.

Die Stellungnahme des Deutschen Musikrats zum Diskussionsentwurf der Rundfunkommission für einen „Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)“ ist hier zu finden.