Die Deutsche Jazzunion weist gemeinsam mit weiteren 17 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbänden auf dringenden Korrekturbedarf bei der Corona-Soforthilfe von Bund und Ländern hin.
Die Allianz der Freien Künste schreibt in einer gemeinsamen Erklärung:
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"Die Allianz der Freien Künste begrüßt, dass Bund und Länder sehr schnell ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Corona-Soforthilfe auf den Weg gebracht und entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt haben.
Die Mitgliedsverbände melden jedoch übereinstimmend, dass die Soforthilfe des Bundes bei den zahlreichen Freiberufler*innen, Solo-Selbständigen und kleinen Unternehmen nur sehr eingeschränkt greift. Das liegt zum einen an fehlenden Bundesvorgaben zur Anerkennung anteiliger Lebenskosten als betriebliche bzw. erwerbsmäßige Kosten sowie zum anderen auch daran, dass die Länder Verwaltungsspielräume eher zum Nachteil der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler auslegen.
Zwar werden bei Soforthilfen laufende Betriebskosten wie z. B. Mieten für Ateliers, Arbeits- und Probenräume anerkannt. Persönliche Lebenshaltungskosten, die insbesondere bei freiberuflichen und solo-selbstständigen Kunstschaffenden im Wesentlichen auch unternehmerische Kosten sind, werden in den meisten Bundesländern jedoch kategorisch ausgeschlossen. Freiberufliche tätige Kunstschaffende werden auf diese Weise systematisch in die Grundsicherung gedrängt, obwohl es die zur Verfügung stehenden Mittel und die Vorgaben des Bundes zulassen, Freiberufler*innen, Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen entsprechend abzusichern.
Darüber hinaus herrscht derzeit große Unsicherheit, wie die Soforthilfe des Bundes und andere Hilfs-Maßnahmen miteinander kombinierbar sind.
Die Allianz der Freien Künste wendet sich eindringlich an die Bundesregierung, mit der Forderung, den Fortbestand der Freiberufler*innen, Solo-Selbständigen sowie der kleinen Unternehmen zu sichern und die Hilfsmaßnahmen auf die konkrete Lebens- und Arbeitsrealität auszurichten."
Der Allianz der Freien Künste gehören an:
Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft, der Bund der Szenografen, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Bundesverband Freie Darstellende Künste, der Bundesverband Theater im Öffentlichen Raum, der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus, der Dachverband Tanz Deutschland, der Deutsche Tonkünstlerverband, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik, die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Textdichter-Verband, die Gesellschaft für Neue Musik, die Hans-Flesch-Gesellschaft, der Verband der HörspielRegie, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, der Verband Deutscher Puppentheater sowie die Vereinigung Alte Musik."
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Die Deutsche Jazzunion hatte bereits am Freitag einen dringenden Appell an die Politik auf Bundes- und Landesebene gerichtet und auf Vereinheitlichung der Regularien für die Corona-Soforthilfen gedrängt.
Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion:
"Kunst- und Kulturschaffende dürfen nicht nach Zufallsprinzip – je nach Bundesland, in dem sie gemeldet sind – bei den Soforthilfen der Bundes- und Landesregierungen übergangen und in die Grundsicherung geschoben werden! Genau wie andere unternehmerisch tätige Selbstständige ist auch etwa bei Jazzmusiker*innen ein erheblicher Teil der Lebenshaltungskosten betrieblich relevant – so zum Beispiel Kosten für Arbeits- und Probenräume, die häufig Teil der eigenen Wohnung sind, wie auch viele andere laufende Verbindlichkeiten.“
Die Hilfsprogramme von Bund und Ländern sind zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenzen hunderttausender Selbstständiger im Kulturbereich angesichts der staatlichen Beschränkungen ihrer beruflichen Tätigkeiten unerlässlich. Der betrieblich relevante Anteil der Lebenshaltungskosten muss bei der Corona-Soforthilfe für Selbständige in allen Bundesländern anerkannt werden.
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