Das Bundesministerium für Finanzen hat die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung verschärft. In der Folge dürfen Zuwendungen „erst am Tage des Bedarfs und nur insoweit [abgerufen werden], als sie alsbald nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt [werden]“ (ANBest-P, 1.4). Bislang war die Frist auf sechs Wochen nach Auszahlung festgelegt. Die Neuregelung muss zum 01. Januar 2013 zwingend umgesetzt werden.
Hierzu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die Verschärfung der Nebenbestimmungen für projektbezogene Zuwendungen erzeugt ein unverhältnismäßig hohes Maß an bürokratischem Aufwand. Das Ziel der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen, wird an dieser Stelle konterkariert.
Der bürokratische Aufwand, nahezu jeden Tag die erforderlichen Zuwendungsmittel abrufen zu müssen – statt wie bisher alle sechs Wochen –, führt sowohl beim Zuwendungsempfänger als auch beim Zuwendungsgeber zu einer deutlich höheren Arbeitsbelastung. Bei den Zuwendungsempfängern sind aufgrund der knappen Personalstruktur keine Kapazitäten dafür vorhanden.
Die geplante Verschärfung betrifft nicht nur Organisationen aus dem bildungskulturellen Bereich, sondern alle Institutionen, die vom Bund im Wege der Projektförderung unterstützt werden. So wird zivilgesellschaftliches Engagement behindert und nicht gefördert.
Der Deutsche Musikrat bittet Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, die geplante Verschärfung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung zurückzunehmen, um bei einem jetzt schon vergleichsweise hohen Bürokratieaufwand die Effektivität und Effizienz bürgerschaftlichen Engagements zu sichern. Darüber hinaus bedarf es dringend der Möglichkeit einer Rücklagenbildung für Zuwendungsempfänger, damit auch über den Jahreswechsel die Liquidität gesichert und das Insolvenzrisiko ausgeschlossen werden kann.“
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Quelle
http://www.musikrat.de