Am vergangenen Wochenende hat Deutschland beim Eurovision Song Contest (ESC) erneut den letzten Platz belegt. Schon in den Jahren zuvor fiel die Bilanz im Schnitt eher negativ aus. Dabei gehört die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zu den vier wichtigsten Geldgebern des Musikwettbewerbs. Die öffentlichen Stimmen nach einer Kreativpause der Bundesrepublik beim ESC werden lauter.
Wenngleich die diesjährige Teilnahmegebühr von 473.000 Euro für ein Medienereignis in der Größenordnung relativ gering ausfällt, ist angesichts der Kosten einer Tatort-Episode von ca. 1,5 Million oder einer Übertragung von beispielsweise Spielen der Fußball-Europameisterschaft im fünfstelligen Bereich je Sendeminute zu fragen, ob gerade in Hinblick auf die sich androhenden Sparmaßnahmen im Kulturangebot des ÖRR eine Umverteilung finanzieller Mittel nicht nachhaltiger und dem Bildungsauftrag zuträglicher sei.
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat rät der ARD, ihre Beteiligung am Eurovision Song Contest auszusetzen. Es braucht keine zweitklassige Show, bei der die künstlerische Qualität nur noch eine untergeordnete Rolle spielt und die sich vom ursprünglichen Gedanken des Musikwettbewerbs weitgehend entfernt hat. Die ARD sollte nicht nur dahingehend, sondern auch bezüglich anderer auf Unterhaltung fokussierter Angebote Einsparungen nutzen und diese für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Kulturprogramme, die Verstärkung der regionalen Kulturberichterstattung und Zusammenarbeit mit den regionalen Kulturakteur*innen sowie die Sicherung der Rundfunkklangkörper verwenden.“