Musikunterricht an der Marienschule in Bad Hönningen. Aus der Vogelsicht kann man in den Stuhlkreis von fünf Kindern schauen, die verschiedene Schlag- und Rhythmusinstrumente in den Händen halten.
Musikunterricht an der Marienschule in Bad Hönningen.  
Photo:  Andrea Winkelmann

In Deutschland sind mehr als 25.700 Pädagog:innen im Musikbereich und über 7.000 Lehrbeauftragte an Musikhochschulen tätig. Ihre wichtige Arbeit spiegelt sich oft nicht in ihrer Vergütung wider. Im Gegenteil: Viele freischaffende Lehrende leben in prekären Verhältnissen und sind von Altersarmut bedroht. Trotz des „Herrenberg“-Urteils ist zu erwarten, dass auch künftig gerade im Projektbereich Honorarbeschäftigung weiterbestehen wird. Das mittlere Einkommen von Musiklehrenden betrug im Jahr 2024 14.650 Euro brutto. Die AG „Faire Vergütung“ des Deutschen Musikrats (DMR) hat daher Empfehlungen zu „Honoraruntergrenzen und angemessenen Vergütungen im Bereich der musikalischen Bildung und im Musikhochschulbereich“ erarbeitet, die vom Präsidium beschlossen und heute veröffentlicht wurden.

Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Ich freue mich sehr, dass der Deutsche Musikrat den wichtigen Prozess, gemeinsame Empfehlungen für Honorarmindeststandards im Bereich der Lehre zu erarbeiten, erfolgreich abschließen konnte. Dies erfolgte gemeinsam mit unseren Mitgliedsverbänden aus dem pädagogischen Bereich und im engen und produktiven Austausch mit der Rektorenkonferenz der Deutschen Musikhochschulen. Eine angemessene Vergütung im Bereich der musikalischen Bildung und im Musikhochschulbereich ist ein wichtiger Baustein, um diese Berufsfelder attraktiver zu machen und sie auch für nachfolgende Generationen zu sichern. Zugleich muss klar sein: Die nun vorliegenden Honoraruntergrenzen dienen als eine Hilfestellung in Honorarverhandlungen und eine Art ‚Bollwerk‘ nach unten in den Bestrebungen, perspektivisch im Bereich der musikalischen Bildung überall angemessene Honorare durchzusetzen. Dafür braucht es auch und vor allem ein klares Commitment der jeweiligen Mittelgeber etwa von Musikschulen und Musikhochschulen."

Der Deutsche Musikrat empfiehlt für Honorarsätze von Musikpädagog:innen und Lehrbeauftragte eine Honoraruntergrenze von 54 Euro für 45 Minuten und 72 Euro für 60 Minuten. Angemessene Honorare wären laut der Empfehlung 65 Euro für 45 Minuten und 87 Euro für 60 Minuten. Die Empfehlungen sollen jährlich aktualisiert werden. Die vollständige Stellungnahme mit Erläuterungen u.a. zu den Berechnungsgrundlagen finden Sie hier.

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