Die Bundesregierung hat sich für November auf einen Ausgleich der Einnahmeausfälle im Kultur- und Veranstaltungsbereich für Betroffene des Teil-Lockdowns verständigt. "Damit werden die Belange dieser Beschäftigtengruppen, zu der auch zehntausende freischaffende Musikerinnen und Musiker gehören, erstmals richtig anerkannt“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. Die Betroffenen sollen einen fiktiven Unternehmerlohn erhalten. Kulturunternehmen und Solo-Selbstständige würden 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe bekommen. Solo-Selbstständige könnten dabei wahlweise den Umsatz vom November 2019 ansetzen oder den monatlichen Durchschnittsverdienst des Vorjahrs. "Auch wenn dieser fiktive Unternehmerlohn vorerst nur für einen Monat gezahlt werden soll, ist er ein wichtiges Zeichen für künftige Entscheidungen, denn die Krise ist noch lange nicht vorbei.“
Bislang waren Solo-Selbstständige aus dem Kulturbereich durch viele Förderraster gefallen, weil sie aufgrund ihrer spezifischen Tätigkeit nur wenige Betriebsausgaben geltend machen können. Sie wurden auf die Grundsicherung verwiesen, was ziemlich an ihrer Lebensrealität vorbei geht. "Nun kommt es auf die Ausgestaltung der Hilfen an. Sie muss so umfassend und einfach wie möglich sein, damit nicht wieder ein Teil der wirklich Betroffenen außen vor bleibt“, sagt Mertens. "Auch Streichquartette, Kammermusikensembles, Jazz- und Rockbands müssen berücksichtigt werden.“
Die DOV setzt sich seit langem dafür ein, die Beschäftigtengruppe mit ihren spezifischen Belangen nachhaltig in den Köpfen politischer Entscheiderinnen und Entscheider zu verankern. "Selbstständige Kulturschaffende müssen bei allen Entscheidungen von Anfang an mitbedacht werden und auch bei künftigen strategischen Erwägungen“, sagt Mertens. "Der Anfang ist gemacht. Jetzt gilt es, neben diesen kurzfristigen Hilfen auch mittel- und langfristige Wege zum finanziellen Überleben freischaffender Künstlerinnen und Künstlern aufzuzeigen.“