Wenn bei ehrenamtlichen Veranstaltungen Musik gespielt wird, fallen häufig hohe GEMA-Gebühren an. Die geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte angemeldet werden. Die Abwicklung und die verschiedenen Tarife sind für Laien sehr kompliziert. Mit einem heute (21.02.2020) im Landtag eingebrachten Antrag setzt sich die CSU-Fraktion gemeinsam mit den Freien Wählern dafür ein, dass dieses Procedere vereinfacht und Nutzungsgebühren mit Pauschalverträgen bezahlt werden können.
Dazu Steffen Vogel, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Aktive Bürgergesellschaft / Ehrenamt: "Wir wollen die Urhebervergütung für die musikalische Begleitung von Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen pauschal mit einer Ehrenamtsflatrate abwickeln. Ähnlich konnten das bereits große Dachorganisationen mit GEMA-Pauschalverträgen für ihre Mitgliedsverbände regeln. Es kann nicht sein, dass kleine Vereine selbst bei Benefizaktionen kräftig zur Kasse gebeten werden. Deshalb bringen wir nach 2018 einen weiteren Antrag auf den Weg, um unsere engagierten Ehrenamtlichen noch besser von den GEMA-Gebühren und dem verbundenen Verwaltungsaufwand zu entlasten.“
Dr. Marcel Huber, der medienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion ergänzt: "Es ist richtig, dass Interpreten geschützt und für ihre Musik bezahlt werden. Wir sind nicht gegen die Urheberrechte, aber wir müssen darauf einwirken, dass sie fair und unbürokratisch angewendet werden. Unser Ehrenamt ist für das gesellschaftliche Leben in Bayern unverzichtbar. Wir wollen unnötige Hürden für die Brauchtumspflege, Sportvereine, Feuerwehren, die Jugend- und Integrationsarbeit und sonstige Initiativen abbauen.“