Nach langwierigen Beratungen insbesondere zwischen Vertretern der International Society of Organ Builders (ISO) und den zuständigen Fachleuten der EU-Kommission können wir heute für den Bau und die Restaurierung von Pfeifenorgeln einen großen Erfolg vermelden: Orgeln dürfen weiterhin in der EU gebaut, restauriert und selbstverständlich gespielt werden.
Neben wenigen anderen Produktgruppen sind "Pfeifenorgeln“ nun definitiv und dauerhaft vom Geltungsbereich der EU-Direktive 2011/65/EU (RoHS 2) – "Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ – ausgeschlossen. Dies geht aus den am 26.01.2017 veröffentlichten Unterlagen der EU-Kommission hierzu klar hervor. Damit besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit in dieser jahrelang umstrittenen und für unsere Werkstätten entscheidenden Frage.
Mit sehr viel Energie und Geschick sowie diplomatischem Fingerspitzengefühl hat sich vor allem John Pike Mander, Chef der gleichnamigen britischen Orgelbauwerkstatt und langjähriger Präsident der International Society of Organ Builders, eingesetzt, um dieses Ziel zu erreichen. Ihm und allen weiteren in dieser heiklen Sache Aktiven gilt der Dank – sicher nicht nur aus Fachkreisen.
Zu "gefährlichen“ Stoffen zählt grundsätzlich auch Blei, das für die Herstellung von Orgelpfeifen aber unersetzbar ist; ein Verbot dieses Rohstoffs hätte ein "Inverkehrbringen“ von Pfeifenorgeln auf dem EU-Markt unmöglich gemacht – de facto ein Orgelverbot bedeutet. In der Begründung der EU-Kommission heißt es weiter: "Mit dem Ausschluss von Pfeifenorgeln aus dem Geltungsbereich der Richtlinie werden Verlust von bis zu 90% der Arbeitsplätze in diesem Sektor und der jährliche Verlust von bis zu 65 Mio. EUR bis 2025 vermieden. Zudem wird ein bedeutender kultureller Verlust – die Aufgabe des Baus, der Instandhaltung und schrittweise auch der Verwendung von Pfeifenorgeln – vermieden.“
In der zugehörigen Entschließung heißt es unter Ziffer 4: "Orgelpfeifen werden unter Verwendung einer besonderen Bleilegierung hergestellt, für die bislang keine Alternative gefunden wurde. Die meisten Pfeifenorgeln bleiben über Jahrhunderte am selben Ort mit einer sehr geringen Austauschquote. Pfeifenorgeln sollten aus diesem Geltungsbereich der Richtlinie 2011/65/EU ausgeschlossen werden, da ihre Einbeziehung nur unwesentliche Vorteile im Hinblick auf die Substitution von Blei hätte.“
Einfacher ausgedrückt: Es ist gelungen, die Politik davon zu überzeugen, dass der materielle und vor allem der ideelle Schaden immens, der Nutzen dagegen marginal gewesen wäre, würden Orgeln nicht von dieser Richtlinie ausgenommen.
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