Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat angesichts der problematischen Situation der Nutzerinnen und Nutzer des Hochbunkers Marbachweg 295 angekündigt, die bereits gekündigten Mietverträge einmalig und befristet um maximal drei Jahre zu verlängern und die für diesen Zeitraum notwendigen Brandschutzertüchtigungen vorzunehmen. Die Stadt Frankfurt will ihrerseits diesen Zeitraum nutzen, um die Einrichtung von Ersatzräumlichkeiten in einem der von ihr in den Jahren 2016 und 2017 erworbenen Bunker zu prüfen und wenn möglich durchzuführen.
Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig zeigte sich erleichtert, dass diese Lösung erzielt werden konnte: „Frankfurt ist für Musikschaffende ein teures Pflaster. Ausweichräumlichkeiten hätten für die Musikschaffenden kurzfristig nicht zur Verfügung gestanden. Es bestand die Gefahr, dass Bands und Tonstudios auf unbestimmte Zeit ihre kreative Tätigkeit einstellen müssen und zudem hohe Kosten für Ausbau und Zwischenlagerung zu tragen gehabt hätten. Für die ohnehin Corona-gebeutelte Frankfurter Kulturszene wäre das ein herber Schlag gewesen. Umso dankbarer bin ich der BImA, dass sie hier Problembewusstsein gezeigt hat und auf die Bitte von Stadträtin Weber und mir den Musikschaffenden entgegengekommen ist. Dies ist keine Selbstverständlichkeit.“
Sylvia Weber, Dezernentin für Immobilien und Neues Bauen, kündigte an, schnell mögliche Alternativen zum Bunker am Marbachweg prüfen zu wollen: „Die im Jahr 2015 von der Stadt Frankfurt erworbenen Bunker befinden sich derzeit nicht in einem Zustand, der eine sofortige Nutzung als Musikbunker zulässt. Neben dem Sanierungsbedarf sind für eine Umnutzung auch baurechtliche Fragen zu klären, bevor die Entscheidung für eine zukünftige Nutzung als Musikbunker fallen kann. Auch deshalb bin ich der BImA dankbar, dass wir hier einen Zeitraum erhalten, der Raum für die Prüfung verschiedener Möglichkeiten schafft. Mir ist das auch ein persönliches Anliegen, denn als Immobiliendezernentin verstehe ich es als meine Aufgabe, Räume zu schaffen für Kunst- und Kulturprojekte und mit einer neuen Baupolitik auch kreatives und gesellschaftliches Engagement zu fördern."
Claus Niebelschütz, Leiter der Hauptstelle Verkauf der BImA, erklärte: „Mit dem Angebot der befristeten Verlängerung der Mietverträge geht die BImA auf die Nutzerinnen und Nutzer des Bunkers am Frankfurter Marbachweg zu und will damit für alle Beteiligten eine ausreichende zeitliche Möglichkeit schaffen, Alternativquartiere zu finden. Die BImA sieht sich als Partnerin der Kommunen und versucht, gemeinnützige und kulturelle Belange zu berücksichtigen. Wenn die von der BImA an die Stadt verkauften Bunker für eine kulturelle Nutzung ertüchtigt werden können und für die jetzigen Nutzerinnen und Nutzer dadurch eine tragfähige Lösung geschaffen wird, unterstützen wir das gerne, indem wir einen fest umrissenen Übergangszeitraum von bis zu drei Jahren ermöglichen. Nach Beendigung der Nutzung möchte sich die BImA auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und dort nach Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum schaffen.“
Hintergrund: Der Bunker Marbachweg 295 befindet sich im Eigentum der BImA. Er ist an drei private Hauptmieter vermietet. Ein Teil der Räume ist durch diese als Übungsräume bzw. Tonstudios von einer großen Zahl von Musikschaffenden untervermietet. Nachdem in den vergangenen Jahren verschiedene Brandschutzmängel festgestellt wurden, hatte die BImA eine Kündigung zum 31. Dezember 2021 ausgesprochen. Daraufhin hatten sich zahlreiche Musikschaffende mit Bitte um Vermittlung an Kulturdezernentin Hartwig gewandt.
Die Stadt Frankfurt besitzt seit den 1990er-Jahren mehrere alte Weltkriegsbunker, die bereits für kulturelle Zwecke genutzt werden. In den Jahren 2016 und 2017 wurden weitere sieben Hochbunker von der BImA erworben, von denen fünf derzeit hauptsächlich als Lagerräume genutzt werden. Diese werden durch das städtische Amt für Bau und Immobilien verwaltet und sollen jetzt auf eine Umnutzbarkeit als Musikbunker geprüft werden.