Mit einer einmaligen Ausschreibung unterstützt das Goethe-Institut virtuelle Musikprojekte nun auch zwischen Nachwuchs- und Amateurensembles in Deutschland und Partnerensembles im Ausland. Ziel ist es, internationale partnerschaftliche Kooperationen während der Pandemie aufrechtzuerhalten. Gefördert werden alle Arten der musikalischen Zusammenarbeit, bei denen künstlerisch mit digitalen Mitteln gearbeitet wird. Es sind sowohl rein digitale als auch hybride Formate oder auch interdisziplinäre Projekte mit Musikfokus und Vermittlungsangebote denkbar. Die Antragsfrist endet am 31.03.2021.

Das Förderprogramm Virtuelle Partnerresidenzen für professionelle Musiker*innen wird bis zum 31.07.2021 fortgeführt.

Virtuelle Musikprojekte für Nachwuchs- und Laienensembles in Deutschland und Partnerensembles im Ausland 

Die Corona-Pandemie schränkt die musikalische Arbeit im Nachwuchs- und Amateurbereich derzeit stark ein. Probenarbeit und Konzerte sind gar nicht oder nur sehr begrenzt durchführbar und auch Reisen sind schwer planbar. Um den internationalen Austausch und die Zusammenarbeit mit Partnern im Ausland dennoch aufrechtzuerhalten, unterstützt das Goethe-Institut mit einer neuen Ausschreibung einmalig die Organisation und Durchführung von internationalen virtuellen Musikprojekten im Bereich der Nachwuchs- und Amateurmusik nach erfolgreicher Antragstellung mit einem pauschalen Projektkostenzuschuss in Höhe von 1.200 € pro Partner. Damit soll auch in Zeiten der Pandemie ein Raum für kreative Schaffensprozesse ermöglicht werden.

Förderfähig sind alle Arten der musikalischen Zusammenarbeit, bei denen künstlerisch mit digitalen Mitteln gearbeitet wird. Es sind sowohl rein virtuelle als auch hybride Formate möglich. Interdisziplinäre Projekte mit Musikfokus und Vermittlungsangebote sind eingeschlossen.

Die Ausschreibung richtet sich an Chöre, Laienensembles und Nachwuchskünstler*innen aus Deutschland und ihren Partnern im Ausland. Projekte von/mit Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern werden dabei besonders berücksichtigt.

Der Antrag kann sowohl von den Ensembles/Künstler*innen im Ausland als auch von Ensembles/Künstler*innen in Deutschland gestellt werden. Vorausgesetzt wird die Mitwirkung jeweils eines Ensembles aus Deutschland und eines aus dem nicht deutschsprachigen Ausland. Bei erfolgreicher Bewerbung werden mit beiden Kooperationspartnern entsprechende Verträge geschlossen.

Informationen und Beratung unter www.goethe.de/de/uun/auf/mus/vnl.html, Tel. 089-15921-293 und nachwuchs@goethe.de

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