„Der Zugang zu musikalischer Bildung ist ein grundsätzliches Recht für alle Kinder und Jugendlichen und daher durch gesetzliche Grundlagen für die Förderung der öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen zu verankern.“ Dies fordert die Bundesversammlung der im Verband deutscher Musikschulen (VdM) zusammengeschlossenen Träger der öffentlichen Musikschulen von den Kommunal- und Landesparlamenten. Eine entsprechende Resolution wurde am 8. Mai 2004 in Erfurt verabschiedet und darin Folgendes festgehalten: „Musikalische Bildung formt und prägt die Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen nachhaltig. Auf diesem Weg wirkt Musikerziehung als weitreichende Form der Sozialprävention in die Gesellschaft hinein. Die öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen sind unentbehrlich für eine kontinuierliche musikalische Grundversorgung in Städten, Kreisen und Gemeinden.“
Im Namen aller Musikschulen forderte der Vorsitzende des Verbandes deutscher Musikschulen, Dr. Gerd Eicker, in Erfurt, „dass jedes Kind nicht nur den Anspruch auf Betreuung ab dem dritten Lebensjahr hat, sondern ebenfalls den Anspruch auf kulturelle und damit auch musikalische Bildung“.
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Quelle
http://www.musikschulen.de