Die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) und der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) unterzeichneten am 06.07.2020 nach langen Verhandlungen einen ersten Gesamtvertrag. Der Vertrag regelt die Lizenzierung von Mitschnitten der Veranstaltungen von GWVR-Mitgliedern zur Veröffentlichung auf Tonträgern, Bildtonträgern und via Online-Auswertungen (Stream und Download) der Mitglieder des BVMI.
Der Gesamtvertrag sieht für Veröffentlichungen von Live-Mitschnitten auf Ton- und Bildtonträgern Vergütungssätze zwischen 4% und 1.71% des Handelsabgabepreises vor. Die konkrete Höhe richtet sich nach der Gesamtspieldauer auf dem Tonträger enthaltener geschützter Mitschnitte.
Für Online-Auswertungen erhalten die Rechteinhaber eine Vergütung in Höhe von 4,5% des Betrags, den der Lizenznehmer für die Nutzung seiner Aufnahmen vom Online-Dienst erhält.
Mitglieder des BVMI erhalten einen Einführungsrabatt und – wie bei entsprechenden Verträgen mit Verwertungsgesellschaften üblich – einen Gesamtvertragsrabatt. Der Vertrag wurde rückwirkend ab 2017 bis Ende 2021 abgeschlossen. Den Mitgliedern der GWVR steht damit auch eine Vergütung für Nutzungen in den letzten drei Jahren zu.
Dr. Johannes Ulbricht, Geschäftsführer der GWVR kommentiert: "Der Gesamtvertrag folgt im Wesentlichen dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes. Wir freuen uns sehr, dass wir nun endlich gemeinsam mit dem BVMI und seinen Mitgliedern eine Einigung über die Vergütung des Veranstalterrechts erzielt haben. Die GWVR kann damit endlich ihr operatives Geschäft aufnehmen. Als nächste Schritte werden wir nun auch bei den Online-Plattformen und den Rundfunk- und Fernsehsendern die angemessene Vergütung einfordern."
Prof. Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, der Alleingesellschafter der GWVR ist, ergänzt: "Mit Abschluss ihres ersten Gesamtvertrages hat die GWVR dank der Regelungen unseres Urheberrechts nicht nur in Deutschland sondern weltweit Neuland betreten und Rechte durchgesetzt, die es so in kaum einem anderen Land gibt. Die Rechte aus dem Vertrag können übrigens nicht nur von inländischen, sondern von allen Veranstaltern in Anspruch genommen werden, die in der Europäischen Union ihren Sitz haben und Mitglied der GWVR sind.“
Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: "Es freut uns, dass wir nach langen und intensiven Gesprächen hier nun zu einer Einigung mit den Veranstaltern gefunden haben. Die Veranstalterrechte wurden bekanntlich jahrzehntelang von den Berechtigten ohne Verwertungsgesellschaft ausgeübt. Wir sehen den Gesamtvertrag durchaus auch als Vertrauensvorschuss und hoffen, dass von Seiten der Veranstalter nun zeitnah eine geeignete Organisationsstruktur aufgebaut wird, um die Rechte den Leitlinien des VGG entsprechend angemessen wahrnehmen zu können. Die nun vorliegende Einigung kann auch als Signal gelten, dass die Musikbranche in den aktuell herausfordernden Zeiten zusammensteht, im Sinne des Musikmarktes trotz harter Verhandlungen einvernehmliche Lösungen findet und sich letztlich gegenseitig unterstützt.“