Das Instrumentale Laien- und Amateurmusizieren sowie die Posaunenchöre zählen gemeinsam mit 32 weiteren Traditionen und Wissensformen sowie zwei "Gute Praxis-Beispielen“ seit heute zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Das haben die Kultusministerkonferenz unter der Leitung der Bremer Bildungssenatorin Dr. Claudia Bogedan und die Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters gestern Abend bestätigt. Damit folgen sie der Empfehlung der Experten der Deutschen UNESCO-Kommission. Auch die "Blaudruck“-Technik wurde als Immaterielles Kulturerbe in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen und wird gemeinsam mit Österreich, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei im Jahr 2017 für die internationale UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes nominiert.
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Dr. Claudia Bogedan betont anlässlich der Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes: "Deutschland ist geprägt von einer beeindruckenden kulturellen Vielfältigkeit. Mit dem bundesweiten Verzeichnis haben wir die Möglichkeit, viele kreative und schöpferische Seiten unserer Brauchtumslandschaft, traditionellen Handwerkstechniken und künstlerischen Ausdrucksformen sichtbar zu machen und das damit verbundene Wissen und Können zu fördern und weiterzuentwickeln.“
Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters erklärt: "Unser gemeinsames Immaterielles Kulturerbe ist Beleg einer schönen gesellschaftlichen Übereinkunft, in deren Mittelpunkt unser kulturelles Erbe steht. Die Bräuche, Fertigkeiten und Kenntnisse, die mit diesem Erbe oft von Generation zu Generation weitergegeben werden, sind essentieller Teil unserer Identität und unseres Selbstverständnisses. Sie zeigen, wie Tradition und Innovation, Kontinuität und Wandel miteinander verknüpft werden können. Und sie machen deutlich, dass unser Reichtum zu einem großen Teil in unserer Kultur begründet liegt.“
Prof. Dr. Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe, unterstreicht: "Immaterielles Kulturerbe bedeutet Gemeinsamkeiten zu entdecken und wertzuschätzen, Wissen mit Emotionalität zu verknüpfen und Gegenwart wie Zukunft zu gestalten. Die mittlerweile insgesamt 68 Einträge im bundesweiten Verzeichnis stehen repräsentativ für das großartige Engagement der vielfältigen Kulturträger in Deutschland. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, wirken identitätsstiftend wie völkerverständigend und begeistern generationsübergreifend.“
Zu den 34 Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gehört u.a.:
- Instrumentales Laien- und Amateurmusizieren
- Posaunenchöre
- Märchenerzählen
- Poetry-Slam im deutschsprachigen Raum
- Zwiefacher
Die zwei Neuaufnahmen in das Register "Guter Praxis-Beispiele“
- Hochalpine Allgäuer Alpwirtschaftskultur in Bad Hindelang
- Erforschung und Dokumentation von Flur- und Hausnamen in Bayern
"Blaudruck“ für internationale Repräsentative Liste nominiert
Im März 2017 nominiert Österreich in Partnerschaft mit Deutschland, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei die "Blaudruck“-Technik für die internationale Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes. Der Blaudruck ist eine jahrhundertealte Technik der Stoffveredelung. War der Blaudruck im 18. und 19. Jahrhundert in Mitteleuropa noch weit verbreitet, halten zurzeit nur noch sehr wenige Werkstätten diese Technik lebendig. Die Träger sind national und international gut vernetzt und pflegen einen engen fachlichen Austausch miteinander.
Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Mehr als 400 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt stehen derzeit auf den drei UNESCO-Listen, darunter die Genossenschaftsidee- und praxis aus Deutschland, die arabische Kaffeekultur und der Tanz zur königlichen Trommel in Burundi. Bis heute sind 171 Staaten der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.
Die Konvention sieht vor, dass jedes Beitrittsland ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes erstellt. In Deutschland sind darin 68 Kulturformen sowie vier "Gute Praxis-Beispiele“ verzeichnet.