Die Konferenz der Landesmusikräte appelliert an die Landesregierungen, baldmöglichst ihre Amateurmusikgruppen und -vereine wieder proben und aufführen zu lassen. In weiten Teilen Deutschlands herrscht derzeit ein Verbot für Amateurchöre, -ensembles und -orchester, das nicht nur die Konzerte, sondern auch die Proben untersagt. Meist sind einzig zur Berufsausübung musikalische Proben erlaubt. Schon heute befürchten die Fachverbände der Amateurmusik ein Vereinssterben, das 10-15% der Musikvereinigungen und Chöre betreffen wird.
In den Städten und mehr noch im ländlichen Raum sorgen Vereine und Initiativen der Amateurmusik für einen Zusammenhalt von Gesellschaft. Der gemeinsame kulturelle Ausdruck hält die Menschen an ihrem Ort, in ihrer Region. Das Musizieren sorgt für Identität. Die Schutzmaßnahmen scheinen angesichts der vielerorts festgestellten Infektionszahlen gerechtfertigt zu sein. Tatsächlich jedoch haben sie nachhaltige Folgen, die ein Fragezeichen hinter die Angemessenheit schreiben.
Denn ohne das gemeinsame Proben ist der Zusammenhalt grundsätzlich in Frage gestellt. Solche Corona-Schutzmaßnahmen bewirken ungeachtet aller positiven virologischen Auswirkungen eine Erosion der Gesellschaft. Besonders auf die Herausbildung kultureller Identitäten vieler Kinder und Jugendlicher wirkt das Versiegen der Amateurmusik verhängnisvoll.
Die Konferenz der Landesmusikräte hat die Situation der Amateurmusik in Deutschland ausführlich reflektiert und fordert die Landesregierungen auf, bei den ersten Lockerungen des Shutdowns auch das Proben von Vereinen und Initiativen der Amateurmusik zuzulassen. Es geht hier nicht um Freizeitgestaltung, sondern um kulturelle Artikulation und Identitätsbildung.
Chöre, Blasorchester und Musikvereine aller Art sind in der Lage, Hygienekonzepte und Abstandsregeln so auszuarbeiten, dass ein coronagemäßes Proben möglich ist. Wie Kulturstaatsministerin Monika Grütters schon am 26. November in Bezug auf die Kulturszene insgesamt feststellte, dürfen die Vereine nicht die letzten sein, die wieder öffnen dürfen. Auch das neue Infektionsschutzgesetz hat Kunst und Kulturleben eine Ausnahmestellung zuerkannt. Die Konferenz der Ministerpräsident*innen hat die Kulturminister*innen mit der Erarbeitung entsprechender Strategien für die ersten Lockerungsmaßnahmen beauftragt.