Das Bundesverfassungsgericht hat heute (18. Juli 2018) entschieden, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß ist. Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte dazu: "Ich begrüße es sehr, dass das Gericht das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland grundsätzlich als verfassungsgemäß beurteilt. Die große Vielfalt der Medien- und Informationslandschaft hier in Deutschland ist eine der tragenden Säulen unserer demokratischen Grundordnung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist elementarer Bestandteil dieser Medienvielfalt und wichtiger Impulsgeber für den demokratischen Diskurs. Gerade durch die Gebührenfinanzierung ist die Unabhängigkeit des Journalismus dort gewahrt. Tiefenrecherche und redaktionelle Einordnung der Informationen und Themen sind Gründe für das hohe Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen. Insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung der Informationsangebote und der damit verbundenen Netzökonomie, in der Algorithmen die Relevanz von Nachrichten und Informationen bestimmen, leistet der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen unverzichtbaren Beitrag bei der Einordnung von Nachrichten und Fakten, aber auch von Fake News. Deshalb freut es mich sehr, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich betont, dass auch die Förderung der Medienkompetenz zu den Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Sender gehört.“
Monika Grütters betonte: "Wichtig ist aber auch, dass die Finanzierung der Sender breite Akzeptanz in der Gesellschaft genießt. Daher war es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil auch die Belastung der Bürgerinnen und Bürger im Blick behalten und klargestellt hat, dass Zweitwohnungsinhaber durch den Rundfunkbeitrag nicht doppelt belastet werden dürfen.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag an die Wohnung geknüpft werden darf. Die Verfassungsrichter sahen den allgemeinen Gleichheitssatz dadurch verletzt, dass auch für Zweitwohnungen ein weiterer Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Das heutige Urteil gibt den für den Rundfunk und seine Finanzierung zuständigen Ländern auf, hierzu eine Neuregelung bis zum 30. Juni 2020 zu treffen.