Die Brandenburgische Landesregierung unterstützt auch in diesem Jahr Amateur-Chöre und Instrumentalensembles im Land Brandenburg mit 100.000 Euro. Mit den Mitteln sollen Aufwandshonorare für Übungsleiterinnen und -leiter anteilig finanziert werden. Kulturministerin Martina Münch würdigt die Bedeutung des vokalen und instrumentalen Musizierens in Chören und Ensembles. "Ob bei Sängerfesten, Kirchenkonzerten oder im Vereinsleben – die mehr als 300 Amateur-Chöre und -Ensembles im Land Brandenburg haben einen wesentlichen Anteil am kulturellen wie gesellschaftlichen Leben vor Ort. Sie bestimmen nicht nur die regionale Identität maßgeblich mit, sondern schaffen auch ein soziales Mit- und Füreinander. Ich freue mich, dass wir ihre Arbeit seit dem vergangenen Jahr auch finanziell unterstützen können. Damit würdigen wir die engagierte Arbeit der Übungsleiterinnen und -leiter, stärken die künstlerische Qualität der Chöre und Ensembles und sichern auch die künftige Gewinnung qualifizierter Übungsleiter.“
Die Förderung der Chöre und Ensembles erfolgt im Rahmen der vom Landtag im Dezember 2016 beschlossenen Erhöhung der Mittel für kulturelle Projekte. Die Fördermittel werden vom Landesmusikrat Brandenburg bewilligt und ausgereicht. Die Chöre und Orchester können ab sofort bis zum 31. Mai 2018 Anträge beim Landesmusikrat stellen. Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem eine aktive und selbständige Beteiligung am öffentlichen Musikleben sowie eine Ausbildungsqualifikation der Ensembleleiterinnen und Ensembleleiter. Ausgeschlossen sind Chöre in Trägerschaft einer kommunalen oder privaten Musikschule, einer staatlichen oder privaten Hochschule oder sonstiger vom Land geförderter Einrichtungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des Honorars für eine Chorleiterin oder einen Chorleiter, maximal 400 Euro pro Jahr.
Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen sowie Anträge finden sich auf den Internetseiten des Landesmusikrates: www.landesmusikrat-brandenburg.de