Vertreter mehrerer Musikautorenverbände haben in Berlin einen Appell an die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen, der u. a. von den Landesmusikräten Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen unterstützt wird. Darin rufen sie dazu auf, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf die Erfüllung ihres Kulturauftrags auch hinsichtlich der Musikauswahl zu verpflichten und auf eine stärkere Berücksichtigung von Musik in Deutschland arbeitender und lebender nationaler wie internationaler Autoren hinzuwirken.
Ziel sei eine Selbstverpflichtung des öffentlich-rechtlichen Hörfunks durch Entwicklung von verbindlichen Mindeststandards und überprüfbaren Kriterien und eine Präzisierung des Kulturauftrags in der nächsten Fassung des Rundfunkstaatsvertrags.
Zahlen der ARD belegen, dass der Anteil von Musik jeglichen Genres an den Hörfunkprogrammen 62% beträgt. Damit trage Musik entscheidend zur Erfüllung des Programmauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei. Der breite Raum, den angesichts der föderalen Struktur des öffentlich rechtlichen Rundfunks regionale Themen einnehmen, müsse sich auch in einer angemessenen Berücksichtigung von Musikautoren und Interpreten aller Genres aus den jeweiligen Sendegebieten niederschlagen.
Die Initiatoren des Appells verweisen auf Zahlen der GEMA, die belegen, dass die Ernste Musik im Hörfunk immer stärker auf das historische Repertoire bis ca. 1945 reduziert wird, während im Bereich der U-Musik (Pop, Rock usw.) das anglo-amerikanische Repertoire dominiert.
Der vollständige Wortlaut des Appells ist nachzulesen unter:
http://komponistenverband.de/2013/01/fur-mehr-musik-aus-deutschland-im-rundfunk/
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